Baubeschreibung


Villa Hansa
Elisenstr. 6
18609 Binz


Bauherr/Bauträger:

 



Baubeschreibung


Neubau eines Wohnhauses mit
7 Eigentumswohnungen

I. Vorbemerkung
Grundlage der Bauausführung sind Baugesetzbuch, die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, die DIN-Vorschriften sowie die VOB. Das Gebäude wird gemäß der zur Baugenehmigung gültigen Energieeinsparungsverordnung 2006 erstellt.
Die Baubeschreibung ist allgemein gehalten. Es bleibt dem Bauträger vorbehalten, vorgesehene Konstruktionsteile aufgrund gesammelter Erfahrungen oder neuer Materialien auszutauschen, Bauänderungen aufgrund behördlicher, technischer oder statischer Anforderungen durchzuführen, soweit damit keine oder nur eine unwesentliche Beeinträchtigung der Bauausstattung verbunden ist.
Die Bauausführung bzw. die Maße können geringfügig von den im Prospekt enthaltenen Zeichnungen abweichen. Aus diesem Grund sind Maße für Einbauten und Einrichtungen (z. B. für Einbauküchen) am Bau zu nehmen, nach Fertigstellung der Estrich-, Innenputz- und Fliesenarbeiten.
Der Bauträger weist darauf hin, dass Öffnungen und Aussparungen (z.B. Öffnungen für Dunstabzugshauben) soweit sie im Zuge des Bauablaufes ausgeführt werden können, kostenneutral hergestellt werden. Sofern Leistungen nachträglich ausgeführt werden müssen, sind die hierbei entstehenden Kosten vom Erwerber zu tragen. Notwendige Einbaumaße sind vom Erwerber schriftlich anzugeben.
Sonderwünsche sind nach Absprache mit dem Bauträger grundsätzlich möglich, soweit sie bautechnisch ausführbar sind, keine Beeinträchtigung der Bewohner sowie der äußeren Gestaltung mit sich bringen oder der Nutzung des Hauses entgegenstehen. Änderungen müssen baugenehmigungsfrei sein. Ferner dürfen Sonderwünsche den allgemeinen Baufortschritt nicht behindern. Sonderwünsche sind vom Erwerber direkt bei den entsprechenden Handwerkern schriftlich zu beauftragen. Die Materialauswahl (z.B. Fliesen, Innentüren, Sanitäreinrichtungen, etc.) ist aus Gewährleistungsgründen direkt bei den vom Bauträger beauftragten Firmen vorzunehmen.
Die Durchführung von Eigenleistungen durch den Erwerber muss rechtzeitig mit der Bauleitung abgestimmt werden. Eine schriftliche Zusatzvereinbarung mit dem Bauträger ist in diesem Fall erforderlich. Für in Eigenleistung ausgeführte Arbeiten und für vom Erwerber in direktem Auftragsverhältnis mit Handwerkern beauftragte Sonderwünsche übernimmt der Bauträger keine Gewähr. Sie erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Käufers. Sofern durch den Erwerber gegenüber dem Bauträgerstandart hochwertigere Einbaugegenstände im Rahmen von Sonderwünschen beauftragt werden, sind diese vom Bauträger durch die Bauleistungsversicherung zusätzlich zu versichern. Der Erwerber muss in diesem Fall den Bauträger entsprechend informieren.
Die im Prospekt oder in den Bauplänen dargestellte Möblierung ist nicht im Festpreis enthalten und nicht Gegenstand der Verkäuferleistung, desgleichen nicht die dargestellte Pflanzung sowie alle mit "SW" (=Sonderwunsch) bzw. gestrichelt dargestellten Bauteile (Ausnahme Deckenabhängungen oder Unterzüge) bzw. Einrichtungsgegenstände.

II. Baumaßnahme
Das Baugrundstück befindet sich in zentraler Lage im Ostseebad Binz. Es wird 1 Mehrfamilienhaus mit insgesamt 7 Eigentumswohnungen, mit 6 PKW-Stellplätzen und einem Carport gebaut. Das Gebäude ist teilunterkellert, besteht aus Erd-, Ober- und Dachgeschoss.
Die angrenzenden beiden Nachbargrundstücke sind bebaut.
Der Bauträger weist darauf hin, dass auf dem Grundstück evtl. Gehölze stehen, die unter die Baumschutzverordnung fallen.
Die Anordnung des Wohnhauses und der Stellplätze auf dem Grundstück ist dem Lageplan zu entnehmen.
Das Gebäude wird an die öffentlichen Gas-, Wasser- und Abwassernetze angeschlossen. Die Regenwasserentsorgung erfolgt als Versickerung auf dem Grundstück.
Der Antrag für den Telefonanschluß muss durch den Erwerber rechzeitig selbst gestellt werden. Nach Antragsstellung durch den Erwerber erfolgt die Installation der Anschlussdosen durch die Deutsche Telekom AG.
Die Nutzung moderner Kommunikationsmedien (ISDN, DSL) ist leitungstechnisch bis in die Wohnung vorbereitet. (Abschluss mit Leerdose im Wohnzimmer)
Die Anschlussverteilung geschieht vom KG. Die Telekom schaltet nach Antragstellung die jeweiligen Anschlüsse frei.
Ein Kabelanschluss für die einzelnen Wohnungen kann zur Verfügung gestellt werden. Die einmaligen Anschlussgebühren sowie die monatliche Grundgebühr für den Empfang sind vom Erwerber selbst zu tragen und werden jährlich durch die Hausverwaltung abgerechnet.
Die hausinterne Verkabelung erfolgt durch den Bauträger, s. auch Pkt. 4 Elektroinstallation.

III. Gebäudeausführung
1. Rohbau
Die Fundamente werden als Streifenfundamente/ Plattengründung nach Angaben des Statikers ausgeführt. Die Kelleraußenwände werden in Stahlbeton hergestellt. Die Kellerinnenwände werden aus Stahlbeton und Kalksandstein hergestellt. Die inneren Wandflächen erhalten einen Fugenglattstrich bzw. bleiben schalungsrauh. Bis auf den Treppenhausbereich und Waschraum erhalten die Wandflächen keinen Putz.
Die im Erdreich liegenden Außenwände sowie die Bodenplatten werden nach Erfordernis aus Wasser undurchlässigem Stahlbeton gemäß DIN 1045 bzw. einer entsprechenden Außenbeschichtung abgedichtet. Die Kelleraußenwände erhalten eine Perimeterdämmung von 6 cm.
Die Kellerfenster werden als Systemkellerfenster als verzinkte Stahlfenster mit Lochblechgitter und Wärmeschutzverglasung gebaut.
Vor den Fenstern werden soweit erforderlich Fertigteil-Kunststofflichtschächte mit Gitterrosten angebracht. Unterhalb des Hauseinganges als Betonschacht mit einem Edelstahlrost als Fussabtreter.
Die Hausentwässerung erfolgt über PVC-Rohre, entsprechend den Unterlagen
des Fachingenieurs.
Die tragenden Außenwände oberhalb des Erdreiches werden in Porenbetonstein ausgeführt, falls statisch erforderlich in Stahlbeton.
Die Außenwände werden mit Maschinenglattputz versehen. Wandaufbau: 36,5 cm Porenbeton, 1,75 cm Innenputz, 1,75 cm Außenputz
Aus gestalterischen Gründen erhalten einige Fassadenflächen Bekleidungen aus vorgesetzten, weiß gestrichenen Holzelementen.
Die Farbgestaltung wird entsprechend der Binzer Gestaltungssatzung nach Festlegung durch den Bauträger in weiß ausgeführt.
Die tragenden und aussteifenden Innenwände werden in Kalksandstein oder falls statisch erforderlich aus Stahlbeton hergestellt. Die nichttragenden Innenwände werden als Leichtbauwände aus Porenbeton, Kalksandstein oder Metallständerwände mit Gipskartonbekleidung hergestellt.
Die Geschossdecken vom Keller- bis Dachgeschoss werden nach statischer Berechnung in Stahlbeton ausgeführt.
Bei Stahlbeton auftretende, nicht vermeidbare Schwund-, Spannungs- und Temperaturrisse sind nicht als Mangel anzusehen, da sie den Gebrauchswert nicht beeinträchtigen und auf die Standsicherheit oder die Bauphysik keinen Einfluss haben. Dieses betrifft auch eventuelle gleichartige Risse im Mauerwerk. Eine Gewähr hierfür kann der Bauträger nicht übernehmen.
Nach Fertigstellung der Sanitär- und Heizungsinstallation werden senkrechte und waagerechte Leitungen verkleidet.
Die Sanitärinstallation erfolgt nach Erfordernis als Vorwandinstallation entweder raumhoch oder ca. 1,20 m hoch als Ablage.
Für die Dachgeschosswohnung WE 7 wird ein separater Schornsteinzug
(DN 180 mm) zum Anschluss eines Kaminofens erstellt werden




2. Zimmererarbeiten
Der Dachstuhl wird als Pfettendach aus Konstruktionsvollholz sowie nach statischen Erfordernissen aus Brettschichtholz, erstellt. Alle Holzbauteile sind mit farblosem Holzschutz nach DIN versehen.
Erforderliche Windverbände werden aus verzinktem Flachstahl eingebaut. Die Wohnungen im Dachgeschoss sind bis zum First ausgebaut.

3. Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Die Dachflächen werden laut Gestaltungssatzung mit bestreuten Bitumen-Abdichtungsbahnen eingedeckt. Der Schichtenaufbau erfolgt laut Herstellervorschrift, Fabrikat z.B. Vedag oder gleichwertig.
Der Dachstuhl wird vorab vollflächig geschalt.
Dachrinnen, Fallrohre, Dachränder, Einfassungen, Abdeckungen, Aufkantungen werden aus Zinkblech oder CrNi-Stahl FTE hergestellt.

4. Elektroinstallation
Die Elektroinstallation erfolgt in Steigleitungen unter Putz. Hausanschluss und Zählerkasten werden im Kellergeschoß installiert.
Die Unterverteilung der Wohnungen befindet sich im Abstellraum der jeweiligen Wohnung.
Im Keller werden Leitungen im Bereich der unverputzten Wände in Kabelkanälen auf der Wand verlegt.
Alle Beleuchtungskörper innerhalb der Wohnungen sind vom Erwerber in Eigenleistung zu erbringen. Die Kellerlampe als einfache ISO-Ovalleuchte ist im Kaufpreis enthalten.
Die Steuerung der Beleuchtung in den Wohnungen erfolgt mit Kleinspannung
(12-24 V) über Taster.

Hinweis: Kleinspannung bietet mehr Sicherheit und ein Ferntastsystem bietet zusätzliche Optionen z.B. Zentral „Licht-aus“
Anwesenheitssimulation, 2 dimmbare Beleuchtungsstromkreise etc. als SW.

Das Schalterprogramm ist standardweiß/reinweiß, nach Wahl des Bauträgers, z.B. Fa. Berker, Gira, Busch-Jäger, Merten.

Ausstattung Wohnungen:
Wohn- Esszimmer: 6 Steckdosen 1 Deckenauslaß mit Serienschalter 1 Deckenauslaß mit Ausschalter 1 Antennenanschluß 1 Telefonleerohranschluß ohne Dose

Küchenbereich: 1 Deckenauslaß mit Ausschalter 1 Anschlußdose für Elektroherd (Starkstrom) 1 Steckdose für Spülmaschiene 1 Steckdose für Kühlschrank 1 Steckdose für Dunstabzugshaube 6 Steckdosen

je Schlafzimmer: 4 Steckdosen 1 Deckenauslaß mit Ausschalter 1 Antennenanschluß 1 Telefonleerohranschluß ohne Dose

je Bad/Duschbad: 1 Steckdose 1 Decken- u. Wandauslaß mit Serienschalter
bei innenliegenden Bädern:

1 motorische Entlüftung mit Nachlaufrelais, als Wand oder Deckenlüfter
Flur: 1 Steckdose 1 Deckenauslaß, nach Erfordernis mit Wechselschalter,

1 Haustür- und Türöffner mit Gegensprechanlage
Abstellraum: 1 Steckdose 1 Deckenauslaß mit Ausschalter
Terrasse/Balkon: 1 Steckdose von innen schaltbar 1 Aussenleuchte von innen schaltbar

Abstellraum im Keller: 1 Steckdose 1 Deckenauslaß mit Ausschalter


Ausstattung Allgemeine Räume:
Treppenhaus: Deckenleuchten nach Wahl des Bauträgers in ausreichender Anzahl mit zeitgesteuertem Taster
Haustür mit Klingelanlage als Gegensprechanlage
1 Aussenleuchte mit Bewegungsmelder nach Wahl des Bauträgers

Kellerflur: Deckenleuchte als Leuchtstoffröhre in ausreichender Anzahl mit Aus-/Wechselschalter
Heizraum / Hausanschlußraum:

1 Deckenleuchte als Leuchtstoffröhre mit
Ausschalter
2 Steckdosen
1 Heizungsnotschalter im Flur

Waschraum: 1 Deckenleuchte als Leuchtstoffröhre mit
Ausschalter

2 Steckdosen für bauseitige Waschmaschiene und Kondensattrockner im Münzbetrieb

Aussenanlagen: 3 Aussenleuchten mit Bewegungsmelder nach
Wahl des Bauträgers
5. Sanitärinstallation
Waschbecken, WC-Becken und Ablagen sind aus Sanitär-Porzellan in der Standartfarbe weiß, eines deutschen Herstellers, z.B. Fa. Keramag, Serie „Felino“. Der Bauträger behält sich vor, die Ablagen in Form von gefliesten Vorwandinstallationen auszuführen.
Badewannen und Duschtassen (Tiefe ca. 15 cm) sind aus emaliertem Stahlblech oder Acryl, mit Styropor- Wannenträger, Standartfarbe weiß, eines deutschen Herstellers, z.B. Badewannen Fa. Kaldewei Saniform Plus und werden eingefliest
Die Duschtassen erhalten eine Duschabtrennung aus Alurahmen, Farbe Aluminium und Echtglaseinsatz aus Klarglas.
Armaturen sind verchromt, als Einhebelarmaturen, z.B. Fa. Grohe Eurodisc o. gleichwertig.
Ausstattung Wohnung:
Bad: WE1, WE2, WE4, WE5, WE6, WE7

1 Einbauwanne ca. 70/170 cm
mit Schlauchbrause, Brausestange,
Einhand-Wannenbatterie
1 Waschtisch ca. 65/55 cm mit Einhandbatterie
1 Tiefspülhänge WC, Spülkasten in Vorwand


WC/ Duschbad 1 Waschtisch ca. 50/30 cm bzw. Eckwaschtisch ca. 40/40
cm wenn gem. Plan vorhanden, mit Einhandbatterie
1 Tiefspülhänge WC, Spülkasten in Vorwand 1 Duschtasse 80/80 cm wenn in den Plänen dargestellt

WE3 Bad 1

1 Einbauwanne 70/170 cm
mit Schlauchbrause, Brausestange,
Einhand-Wannenbatterie
1 Waschtisch ca. 65/55 cm mit Einhandbatterie
1 Tiefspülhänge WC, Spülkasten in Vorwand

WE 3 Bad 2

1 Duschtasse 90/90 cm mit Einhandbatterie und Handbrause
an Brausestange
1 Waschtisch ca. 65/55 cm mit Einhandbatterie
1 Tiefspülhänge WC, Spülkasten in Vorwand


Küche: 1 Be- und Entwässerungsanschluss für Spüle und
Spülmaschine
Waschraum KG: 1 Waschmaschine / Kondensatwäschetrockner für Münzbetrieb 1 Ausgussbecken mit KW und WW Anschluss für Allgemeinbedarf

Terrassen : WE1, WE2, WE3 und WE7 (Terrasse)
1 frostsichere Außenzapfstelle je Wohnung



Nähere Einzelheiten bezüglich der Ausstattung sind den Grundrisszeichnungen im
Maßstab 1:100 zu entnehmen. Die Bewässerungsleitungen sind in Edelstahl vorgesehen, Objektanschlüsse werden in Mehrschichtverbundrohr ausgeführt, beides im Pressfittingsystem. Alle Entwässerungsleitungen in den Installationsschächten werden als SML-Rohre eingebaut.
Entwässerungsleitungen im KG und für Einzelanschlüsse in Bädern und Küchen werden als HT-Rohre, entsprechend dimensioniert eingebaut.
Alle Rohrleitungen werden nach DIN isoliert. Die Warmwasseraufbereitung für Bad, Duschbad, WC und Küche erfolgt zentral über einen Warmwasserspeicher, Fabrikat z.B. Buderus oder gleichwertig.
Kontroll- und Abrechnungssystem:
Die Kalt- und Warmwasseruhren werden zu Lasten der Eigentümergemeinschaft angemietet. Die daraus resultierenden Mietgebühren sind von jedem Eigentümer anteilig zu tragen. Sie werden von der Hausverwaltung erhoben und jährlich abgerechnet.
6. Heizungsinstallation
Es ist eine Gaszentralheizung mit einem Brennwertkessel, Fabrikat z.B. Buderus, als Wandheizkessel, vorgesehen, mit witterungsabhängiger Temperaturregelung über Außenfühler und Steuergerät.
Der Heizraum befindet sich im Keller.
Alle Rohrleitungen werden nach EnEV 2006 gedämmt.
Die einzelnen Räume der Wohnungen erhalten Ventil-Universalheizkörper, strukturiert, Farbe weiß.
In den Wohn- und Essräumen werden Röhrenradiatoren aufgestellt, Farbe weiß.
Die Bäder und Duschbäder erhalten Badheizkörper, in Form eines Handtuchtrockners, Farbe weiß, mit waagerecht und senkrecht angeordneten Lamellen.
Der Bauträger behält sich vor, Standort und Größe der Heizflächen nach den Erfordernissen der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 vorzunehmen.
Kontroll- und Abrechnungssystem:
Jede Wohnung erhält Heizkostenverteiler an den Heizflächen.
Die Heizkostenverteiler werden zu Lasten der Eigentümergemeinschaft angemietet. Die daraus resultierenden Mietgebühren sind von jedem Eigentümer anteilig zu tragen. Sie werden von der Hausverwaltung jährlich abgerechnet.



7. Fenster
Es sind Blendrahmenfenster aus Holz vorgesehen, allseits weiß deckend beschichtet. Die Fenster sind isolierverglast, haben verdeckt liegende Einhandbeschläge, in der Regel als Dreh-Kipp-Beschlag. Fenstergriffe sind in weiß als Standartgriffe ausgeführt. Die Isolierverglasung hat einen U-Wert von 1,1. Der Vorbau zur Elisenstrasse besteht aus Holz und Fensterelementen entsprechend der obigen Beschreibung und einer geschlossenen Brüstungs- Decken und Seitenfelderkonstruktion aus Holz, die entsprechend wärmegedämmt ist und außenseitig in weiß gestrichen sind. Die in den Verkaufsplänen dargestellten Terrassenschiebetüren stellen Optionen dar.
Vorgesehen sind jeweils pro WE 1 bis 6 eine Schiebetüranlage und für Wohnung 7 zwei Schiebetüranlagen - Lage nach Wahl des Erwerbers.
Alle anderen Terrassentüren werden als Dreh- Kippelemente eingebaut.
Die Fenster und Terrassentüren im EG und OG sowie im DG an der Nord- und Südseite
erhalten auf die Fensterelemente aufgesetzte Rollladenkästen beidseitig überputzbar, Panzer aus Aluminium ausgeschäumt - elektrisch angetrieben mit Einzelsteuerung.
Die Revisionsöffnungen der Rollläden sind innen an der Sturzunterseite sichtbar.


8. Innenjalousien als Sonderwunsch
Als SW sind an Fenstern und Fenstertüren geführte Innenjalousien, Farbe nach Erwerberwunsch, auch mit Elektroantrieb, Fabrikat z. B. Firma Warema möglich.
9. Fensterbänke
Die Außenfensterbänke bestehen aus kunststoffbeschichtetem Aluminiumblech. Die Innenfensterbänke sind aus Naturstein nach Wahl des Bauträgers oder Fliesen, z. B. im Bad.
10. Innenputz / Trockenbau
Alle gemauerten Wände vom Erdgeschoss bis Dachgeschoss erhalten einen Maschinengipsputz. Sofern nichttragende Wände als Metallständerwände mit Gipskartonplattenbekleidung hergestellt werden, wird deren Oberfläche als Glattputz gespachtelt. Die Stahlbetondecken werden geputzt. Bei Einbau von „Filigrandecken“ werden die Fugen geschlossen und gespachtelt.
Dachschrägen und- decken erhalten eine Mineralfaserdämmung bis 20 cm, entsprechend Wärmeschutznachweis, zwischen der Sparrenkonstrukion.
Als Dampfsperre wird eine winddicht verklebte PE-Folie eingebaut. Dachschrägen, Gaubenwände und- decken werden mit Gipskartonplatten auf einer Unterkonstruktion bekleidet, deren Oberflächen tapezierfähig gespachtelt werden.
Anschlüsse zwischen Gipskartonplatten und anderen Bauteilen werden dauerelastisch versiegelt oder als Schattenfugen laut Herstellervorschrift ausgeführt. Aufgrund von unvermeidbaren Bewegungen des Dachstuhles kann es im Anschlussbereich der Gipskartonplatten und anderen Bauteilen zu Rissen kommen. Durch Bewegungen des Dachstuhles können sich einzelne Stöße der Platten abzeichnen. Dieses ist trotz sorgfältiger Bauausführung nicht zu vermeiden. Eine Gewähr hierfür kann der Bauträger nicht übernehmen.
11. Estricharbeiten
Alle Wohnungen vom Erdgeschoß bis Dachgeschoß erhalten einen schwimmenden Estrich.
Keller und nicht unterkellertes Erdgeschoß sowie alle Bäder erhalten unterhalb des Estrichs eine Abdichtung nach DIN 18195. Die Kellerräume erhalten ebenfalls einen schwimmenden Estrich.
12. Treppen
Treppenhaus
Die Treppenläufe werden als schallentkoppelte Stahlbetontreppenläufe hergestellt. Podeste, Eingangs- und Treppenhausflure erhalten einen schwimmenden Estrich.
Der Belag auf Treppenläufen, Podesten und in Fluren wird Natursteinbelag ausgeführt.
Vor den Wohnungseingangstüren werden Fußabtretmatten ca. 80 x 50 cm groß in den
Belag eingebaut.
Die Treppen- und Brüstungsgeländer werden aus Stahl, aus Flach- und Rundstahl, farbig deckend gestrichen, nach Wahl des Bauträgers, mit Holzhandlauf ausgeführt.

Die Wohnungen 1,2,4,5,6 und7 erhalten im Treppenhaus gegenüber der Wohnungseingangstür einen abschließbaren „Flurschrank“ aus einer fest eingebauten Holzkonstruktion(Grundfläche ca. 0,5 m² ,Höhe mindestens 2,0 m).
Gestaltung nach Wahl des Bauträgers dem Treppenhaus angepasst.


WE 3
Die Spindeltreppe besteht aus ca. 5 cm dicken Stufen aus Eiche, Buche oder ähnlichem Holz und hat eine Laufbreite von ca. 78 cm. Treppendurchmesser 188 cm – 200 cm. Der Handlauf und die Geländerstäbe bestehen aus Edelstahlrohr, die Geländerfüllung besteht aus Edelstahlrohr, Edelstahlseilen oder gleichwertig. Innenliegende Mittelsäule aus massivem Stahlrohr, Oberfläche farblich behandelt. Schallschutz wird geleistet durch Schalldämmunterlage für Podest und Mittelsäule inklusive schalldämmender Verschraubung.



13. Türen
13.1 Hauseingangstür
Blendrahmenkonstruktion aus Vollholz, allseitig weiß deckend gestrichen, Türblatt gedämmt Mehrfachverriegelung, Türgriff Edelstahl, Langschild oder Rosette, z. B. Fa. Hoppe, Serie Bonn, o. gleichwertig, als Haustür-Wechselgarnitur, mit Innen- und Außenschild, Schloss mit Tagesfalle, Obentürschließer, elektrische Türöffnung.
Im Eingangsbereich vor der Haustür wird ein Schlüsselkasten für die Aufbewahrung von 6 Schlüsseln, Zugang über Codevergabe, eingebaut. Eine Klingelanlage mit Gegensprechanlage wird im Wandbereich neben der Haustür eingebaut.
Eine Briefkastenanlage, Fabrikat z. B. Renz o. gleichwertig, wird als Aufputzanlage im Eingangsbereich vor der Haustür angebracht, Farbe nach Wahl des Bauträgers.
13.2 Wohnungseingangstüren
Wohnungseingangstüren, dichtschließend, z.B. Fabrikat Wirus Optima 45-E oder gleichwertig: Stahlumfassungszarge allseits weiß lackiert, Türblatt mit schalldämmender Spezialeinlage, Oberflächenfertig beschichtet in weiß, Mehrfachverriegelung, Spion, Klimaklasse II, 3-seitige Falzdichtung, eingebaute Bodendichtung Schall-Ex, Wechselgarnitur, Edelstahl, z.B. Hoppe, Serie Bonn.

13.3 Innentüren
Innentüren haben Standart Holzumfassungszargen, Türblätter mit Röhrenspaneinlage, Zarge und Türblatt allseits weiß beschichtet, Fabrikat z.B. Wirus Optima 30
(Andere Wünsche seitens des Erwerbers sind schriftlich mit dem Bauträger abzustimmen.)
Drückergarnitur Aluminium, z. B. Fa. Hoppe, Serie Bonn. Türblätter von innenliegenden Bädern und Abstellräumen haben Lüftungsgitter.

Doppelflügeltüren der Wohn- u. Essräume haben einen Stand- und einen Gangflügel, sowie je einen Standartglasausschnitt, einfach verglast mit Klarglas.
13.4 Kellertüren
Türelemente der allgemeinen Kellerräume und Technikräume haben Stahlumfassungszargen und Stahlblätter, allseits im Hellton gestrichen, sowie Standartdrückergarnituren des Herstellers, z.B. Fa. Hörmann.
Nach Erfordernis gemäß Baugenehmigung werden die Türen als Brandschutztüren ausgeführt. Türen und Zwischenwände der Wohnungsabstellkeller werden als Gitterelemente, z.B. Signum Trennwandsysteme Fa. Braun ausgeführt.
14. Fliesenarbeiten
Die Wände der Bäder und Duschbäder werden ca. 2 m hoch gefliest und verfugt.
Im Küchenbereich wird der Arbeitsplatz mit einem ca. 60 cm hohen Fliesenspiegel versehen. Bäder, Duschbäder und Küchenbereiche erhalten einen Bodenfliesenbelag.
In der Küche wird ein Fliesensockel angebracht, mit Ausnahme im Bereich des Arbeitsplatzes. Die Fugen zwischen Wand- und Bodenbelag sowie zwischen Badewanne, Duschtasse und den Fliesen sowie zu angrenzenden Bauteilen und im Bereich von Innenecken werden dauerelastisch geschlossen.
Aufgrund des Schwindverhaltens des Estrichs im Neubau ist mit einem nichtvermeidbaren Aufreißen dieser Fugen zurechnen. Für diesen Vorgang wird keine Gewährleistung übernommen.
Die Fliesengröße kann in allen Formaten ab 15/15 bis 40/30 cm gewählt werden.
Materialpreis Wandfliesen bis 25,00 € inkl. Mwst. je qm
Materialpreis Bodenfliesen bis 25,00 € inkl. Mwst. je qm
Materialminderkosten werden nicht vergütet.
Sonderausführungen wie Diagonalverlegung, Einbau von Bordüren, Einfliesen von erwerberseitigen Einbauten, Musterverlegung sind vom Erwerber im direkten Auftragsverhältnis mit dem Fliesenleger abzuwickeln.



15. Maler- und Tapezierarbeiten
Sämtliche Wände und Decken innerhalb der Wohnungen werden mit Rauhfasertapete (Erfurt 52 oder gleichwertig) tapeziert und mit Dispersionsfarbe in weiß gestrichen. Die Wände werden mit Dispersionsfarbe in weiß gestrichen. Sonderwünsche sind grundsätzlich möglich. Im Treppenhausflur werden alle Wände vom KG bis DG mit einem Putz versehen, Struktur und Farbe nach Wahl des Bauträgers. Der Einbau kann bis zum vollständigen Bezug des Hauses erfolgen. Decken, Podest- und Treppenlaufuntersichten werden gespachtelt und weiß gestrichen. Die Fußböden der allgemein zugänglichen Kellerräume sowie die der Wohnungsabstellkeller werden mit einem Fußbodenanstrich im Grauton versehen. Die Kellerwände und Decken der allgemeinen Flure und Räume werden weiß gestrichen.

16. Oberbodenarbeiten
Sämtliche Böden in den Wohnungen, die nicht gefliest werden, erhalten einen Bodenbelag aus Fertigparkett Buche, vollflächige verklebt, einschließlich Korkdehnstreifen an Türen und im Übergang zu anderen Bodenbelägen. Als Sockelleisten werden Holzkehlleisten, Eiche lackiert, 30/30 mm montiert.
Verrechnungspreis einschließlich Untergrundvorbehandlung 60,00 €. Bauseits wird für den Oberbodenbelag eine Aufbauhöhe von 1,5 cm vorgehalten. Bei stärkerem Belag, wie z.B. Massivholzparkett, ist der Bauträger vor Beginn der Estricharbeiten zu informieren.
Die erforderlichen Höhen müssen schriftlich angegeben werden. Eine Vergütung der Estrich-Minderhöhen erfolgt nicht.
17. Terrassen / Balkone
Die Terrassen der Erdgeschosswohnungen erhalten einen Belag aus Betonwerksteinplatten, ca. 40/40 cm im Sandbett auf entsprechendem Unterbau verlegt, Fabrikat z.B. Lithon oder gleichwertig. Materialpreis incl. MWSt. 30,00 €/m² Die Balkone werden als Betonkragplatte hergestellt. Die Entwässerung erfolgt durch eine vorgehängte umlaufende Rinne. Von dort wird das Wasser durch ein Fallrohr vertikal nach unten geführt. Die Balkon- und Terrassengeländer bestehen aus
Holz-/Stahlrahmen und Füllungen aus vertikalen Holzstäben mit einem Holzhandlauf.
Die Balkone und die Terrasse der WE 7 erhalten einen Belag aus geriffelten Bangkiraibohlen.



18. Außenanlagen
Die Hauszuwegung und die Auffahrt erhalten einen Belag aus Betonpflaster, Fabrikat z.B. Lithon, Fa. Rinn oder gleichwertig, im Sandbett verlegt auf entsprechend befahrbarem Unterbau.

Die PKW-Stellplätze erhalten einen Belag aus Hydropor Rasenpflaster 20/20 cm, Steindicke 8 cm im Sandbett verlegt auf entsprechend befahrbarem Unterbau.
Der Carport, ca. 3,00/5,00 m, befindet sich im südlichen Teil des Grundstücks der WE3. Er besteht aus einer Ständerkonstruktion aus Konstruktionsvollholz auf Punktfundamenten und einer Dacheindeckung aus Profilblech die durch eine Holzblende verkleidet wird. Die Holzkonstruktion wird mit einer Lasur - Farbton nach Wahl des Bauträgers behandelt.

Alle Gartenlandflächen - sowohl Gemeinschaftseigentum als auch Sondernutzungsrechte - werden mit Mutterboden vom Bauträger angedeckt und anschließend mit Rasen eingesät.
Eine weitere Bepflanzung oder Nachbehandlung erfolgt nicht.
Zur Elisentrasse hin, zum östlichen und südlichen Nachbargrundstück sowie als Unterteilung der einzelnen Sondernutzungsflächen wird ein Stahlmattenzaun aufgestellt (ca. 1,0 m bis 1,5 m hoch).
Zum westlichen Nachbarn wird ein Sichtschutzzaun ca. 1.60 m hoch, als Kombination aus Mauerwerkspfeilern mit Sockel und Feldern aus Glattkantbrettern lotrecht beidseitig der Riegel montiert, alles weiß gestrichen erstellt.
Für Fahrräder ist ein Abstellplatz mit Fahrradständern im südlichen Teil auf dem Grundstück vorgesehen, sowie ein Sandkasten mit Sitzbank (siehe Lageplan). 19. Müll
Für die Mülltonnen ist ein geschlossener Unterstellplatz aus einer Holzkonstruktion mit abschließbaren Türen und Überdachung vorgesehen. Die Position ist dem Lageplan zu entnehmen.






PLANUNG: Ingenieurbüro für Bauplanung
Michael Labahn
Dargeliner Str. 18
18546 Sassnitz


BAULEITUNG Bauleitung und Bauberatung
Ulrich Bütow
Waldstr. 1
18546 Sassnitz

STATIK Ingenieurbüro für Bauplanung
Michael Labahn
Dar


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