Baubeschreibung


RESIDENZ AM KURPARK - Putbusser-Str. 21 in 18609 Binz

Richtfertig 10.12.2005 / Richtfest 14.01.2006

Fertigstellung: Sommer 2006


Bauherr/Bauträger:

 


Architekt:

Zeibig Wohnbau GmbH
Seestr. 12
18546 Sassnitz


Architekturbüro Bauer
Dipl.-Ing. Architekt BDA
Sarnowstr. 23
18435 Stralsund

Telefon: 03831/297480
Telefax: 03831/297241


Baubeschreibung


Neubau eines Wohnhauses mit 9
Eigentumswohnungen



I. Vorbemerkung




Grundlage der Bauausführung sind Baugesetzbuch, die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, die DIN-Vorschriften sowie die VOB.

Das Gebäude wird gemäß der zur Baugenehmigung gültigen Wärmeschutzverordnung sowie der Energieeinsparungsverordnung v. 21.11.02 erstellt.



Die Baubeschreibung ist allgemein gehalten. Es bleibt dem Bauträger vorbehalten, vorgesehene Konstruktionsteile aufgrund gesammelter Erfahrungen oder neuer Materialien auszutauschen, Bauänderungen aufgrund behördlicher, technischer oder statischer Anforderungen durchzuführen, soweit damit keine oder nur eine unwesentliche Beeinträchtigung der Bauausstattung  verbunden ist.



Die Bauausführung bzw. die Maße können geringfügig von den im Prospekt enthaltenen Zeichnungen abweichen. Aus diesem Grund sind Maße für Einbauten und Einrichtungen ( z.B. für Einbauküchen) am Bau zu nehmen, nach Fertigstellung der Estrich-, Innenputz- und Fliesenarbeiten.



Der Bauträger weist darauf hin, daß Öffnungen und Aussparungen (z.B. Öffnungen für Dunstabzugshauben) soweit sie im Zuge des Bauablaufes ausgeführt werden können, kostenneutral hergestellt werden.

Sofern Leistungen nachträglich ausgeführt werden müssen, sind die hierbei entstehenden Kosten vom Erwerber zu tragen. Notwendige Einbaumaße sind vom Erwerber schriftlich anzugeben.



Sonderwünsche sind nach Absprache mit dem Bauträger grundsätzlich möglich, soweit sie bautechnisch ausführbar sind, keine Beeinträchtigung der Bewohner sowie der äußeren Gestaltung mit sich bringen oder der Nutzung des Hauses entgegenstehen. Änderungen müssen baugenehmigungsfrei sein.

Ferner dürfen Sonderwünsche den allgemeinen Baufortschritt nicht behindern.
Sonderwünsche sind vom Erwerber direkt bei den entsprechenden   Handwerkern schriftlich zu beauftragen.

Die Materialauswahl (z.B. Fliesen, Innentüren, Sanitäreinrichtungen, ets.) ist aus Gewährleistungsgründen direkt bei den vom Bauträger beauftragten Firmen vorzunehmen.



Die Durchführung von Eigenleistungen durch den Erwerber muß rechtzeitig mit der Bauleitung abgestimmt werden. Eine schriftliche Zusatzvereinbarung mit dem Bauträger ist in diesem Fall erforderlich.

Für in Eigenleistung ausgeführte Arbeiten und für vom Erwerber in direktem Auftragsverhältnis mit Handwerkern beauftragte Sonderwünsche übernimmt der Bauträger keine Gewähr. Sie erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Käufers. Sofern durch den Erwerber gegenüber dem Bauträgerstandart hochwertigere Einbaugegenstände (z.B. Acrylbadewannen o.ä.) im Rahmen von Sonderwünschen beauftragt werden, sind diese vom Bauträger durch die Bauleistungsversicherung zusätzlich zu versichern.

Der Erwerber muß in diesem Fall den Bauträger entsprechend informieren. Die zusätzlichen Kosten sind vom Erwerber zu übernehmen.



Die im Prospekt oder in den Bauplänen dargestellte Möblierung ist nicht im Festpreis enthalten und nicht Gegenstand der Verkäuferleistung, desgleichen nicht die dargestellte Pflanzung sowie alle mit "SW" (=Sonderwunsch) bzw. gestrichelt dargestellten Bauteile (Ausnahme Deckenabhängungen oder Unterzüge) bzw. Einrichtungsgegenstände.





II. Baumaßnahme




Das Baugrundstück befindet sich in zentraler Lage im Ostseebad Binz.

Es wird 1 Merhfamilienhaus mit insgesamt 9 Eigentumswohnungen und 9 PKW-Stellplätzen gebaut .

Das Gebäude ist teilunterkellert, besteht aus Erd-, Ober- und Dachgeschoß.



Die angrenzenden beiden Nachbargrundstücke sind bereits bebaut. Das Grundstück Putbuser Str. 21 ist bebaut mit  der Villa Libelle, welche zeitgleich umgebaut und modernisiert wird zu einem Wohnhaus mit 4 Eigentumswohnungen und 4 PKW-Stellplätzen, davon 3 als Carports.



Der Bauträger weist darauf hin, daß auf dem Grundstück evtl. Gehölze stehen, die unter die Baumschutzverordnung fallen.



Das Grundstück grenzt an die Putbuser Strasse an, von der das Gebäude über die gemeinsame Zufahrt mit der Villa Libelle erschlossen wird.

Die Anordnung des Wohnhauses und der Stellplätze auf dem Grundstück ist dem Lageplan zu entnehmen.



Das Gebäude wird an die öffentlichen Gas-, Wasser- und Abwassernetze angeschlossen.

Die Regenwasserentsorgung erfolgt als Versickerung auf dem Grundstück.



Der Antrag für den Telefonanschluß muß durch den Erwerber rechzeitig selbst gestellt werden.

Nach Antragsstellung durch den Erwerber erfolgt die Installation der Anschlußdosen durch die Deutsche Telekom AG.



Ein Kabelanschluß für die einzelnen Wohnungen kann zur Verfügung gestellt werden. Die einmaligen Anschlußgebühren sowie die monatliche Grundgebühr für den Empfang sind vom Erwerber selbst zu tragen und werden jährlich durch die Hausverwaltung abgerechnet.

Die hausinterne Verkabelung erfolgt durch den Bauträger, s. auch Pkt. 4 Elektroinstallation.





III. Gebäudeausführung



1. Rohbau



Die Fundamente werden als Streifenfundamente nach Angaben des Statikers ausgeführt.

Die Kelleraussenwände werden in Stahlbeton hergestellt. Die Kellerinnenwände werden aus Stahlbeton und Kalksandstein hergestellt. Die inneren Wandflächen erhalten einen Fugenglattstrich bzw. bleiben schalungsrauh. Bis auf den Treppenhausbereich erhalten die Wandflächen keinen Putz.



Die im Erdreich liegenden Aussenwände sowie die Bodenplatten werden nach Erfordernis aus wasserundurchlässigem Stahlbeton gemäß DIN 1045 bzw. einer entsprechenden Aussenbeschichtung abgedichtet.

Die Kelleraussenwände im ausgebauten Bereich erhalten eine Perimeterdämmung von 6 cm.



Die Kellerfenster  werden als Systemkellerfenster als verzinkte Stahlfenster mit Lochblechgitter und  Einfachverglasung gebaut.

Vor den Fenstern werden soweit erforderlich Fertigteil-Kunststofflichtschächte mit Gitterrosten angebracht.



Die Hausentwässerung erfolgt über PVC-Rohre, entsprechend den Unterlagend es Fachingenieures.



Die tragenden Aussenwände oberhalb des Erdreiches werden in Kalksandstein ausgeführt, falls statisch erforderlich in  Stahlbeton.

Die Aussenwände werden überwiegend mit einem Wärmedämmverbundsystem bekleidet.

Wandaufbau: 24 cm Mauerwerk, 12 cm Wärmedämmung



Aus gestalterischen Gründen erhalten einige Fassadenflächen hinterlüftete Bekleidungen aus waagerechter, deckend gestrichener Holzschalung und farbigen Werkstoffplatten auf vorgenanntem Wandaufbau.



Die Farbgestaltung wird entsprechend der Binzer Gestaltungssatzung nach Festlegung durch den Bauträger in Helltönen ausgeführt.



Die tragenden und aussteifenden Innenwänd werden in Kalksandstein oder falls statisch erforderlich aus Stahlbeton hergestellt. Die nichttragenden Innenwände werden als Leichtbauwände aus Porenbeton,

Kalksandstein oder Metallständerwände mit Gipskartonbekleidung hergestellt.



Die Geschossdecken vom Keller- bis Dachgeschoß werden nach statischer Berechnung in Stahlbeton ausgeführt.



Bei Stahlbeton auftretende, nicht vermeidbare Schwund-, Spannungs- und Temperaturrisse sind nicht als Mangel anzusehen, da sie den Gebrauchswert nicht beeinträchtigen und auf die Standsicherheit oder die Bauphysik keinen Einfluß haben. Dieses betrifft auch eventuelle gleichartige Risse im Mauerwerk.

Eine Gewähr hierfür kann der Bauträger nicht übernehmen.



Nach Fertigstellung der Sanitär- und Heizungsinstallation werden senkrechte und waagerechte Leitungen mit Leichtbau verkleidet.



Die Sanitärinstallation erfolgt nach Erfordernis als Vorwandinstallation entweder raumhoch oder ca. 1,20 m hoch als Ablage.



Jede Wohnung erhält einen separaten Schornsteinzug zum Anschluß eines Kaminofens.





2. Zimmererarbeiten



Der Dachstuhl wird aus Konstruktionsvollholz sowie nach statischen Erfordernissen aus Brettschichtholz, erstellt.

Alle Holzbauteile sind mit farblosem Holzschutz nach DIN versehen.

Erforderliche Windverbände werden aus verzinktem Flachstahl eingebaut.



Die Wohnungen im Dachgeschoß sind bis zum First ausgebaut.





3. Dachdecker- und Klempnerarbeiten



Die Dachflächen werden laut Gestaltungssatzung mit bestreuten Bitumen-Abdichtungsbahnen eingedeckt.

Der Schichtenaufbau erfolgt laut Herstellervorschrift, Fabrikat z.B. Vedag oder gleichwertig.

Der Dachstuhl wird vorab vollflächig geschalt.



Dachrinnen, Fallrohre, Dachränder, Einfassungen,  Abdeckungen, Aufkantungen werden aus Zinkblech hergestellt.





4. Elektroinstallation



Die Elektroinstallation erfolgt in Steigleitungen unter Putz.

Hausanschluß und Zählerkasten werden im Kellergeschoß installiert.

Die Unterverteilung der Wohnungen befindet sich im Abstellraum der jeweiligen Wohnung.

Im Keller werden Leitungen im Bereich der unverputzten Wände in Kabelkanälen auf der Wand verlegt.



Alle Beleuchtungskörper innerhalb der Wohnungen sowie im eigenen Kellerabstellraum sind vom Erwerber in Eigenleistung zu erbringen.



Das Schalterprogramm ist reinweiß,  nach Wahl des Bauträgers, z.B. Fa. Berker.





Ausstattung Wohnungen:



Wohn- Esszimmer:
6 Steckdosen

1 Deckenauslaß mit Serienschalter

1 Deckenauslaß mit Ausschalter

1 Antennenanschluß

1 Telefonleerohranschluß ohne Dose



Küchenbereich:
1 Deckenauslaß mit Ausschalter

1 Anschlußdose für Elektroherd (Starkstrom)

1 Steckdose für Spülmaschiene

1 Steckdose für Kühlschrank

1 Steckdose für Dunstabzugshaube

6 Steckdosen



je Schlafzimmer:
4 Steckdosen

1 Deckenauslaß mit Ausschalter

1 Antennenanschluß

1 Telefonleerohranschluß ohne Dose



je Bad/Duschbad:
1 Steckdose

1 Decken- u. Wandauslaß mit Serienschalter

bei innenliegenden Bädern:

1 motorische Entlüftung mit Nachlaufrelais, als Wandlüfter

bei Bädern im DG:

1 motorische Öffnung des Dachflächenfensters



Flur:
1 Steckdose

1 Deckenauslaß, nach Erfordernis mit Wechselschalter,

2. Deckenauslaß nach Erfordernis

1 Haustür- und Türöffner mit Gegensprechanlage



Abstellraum:
1 Steckdose 

1 Deckenauslaß mit Ausschalter



Terrasse/Balkon:
1 Steckdose von innen schaltbar

1 Aussenleuchte von innen schaltbar



Abstellraum im Keller:
1 Steckdose

1 Deckenauslaß mit Ausschalter



Ausstattung Allgemeine Räume:



Treppenhaus:
Deckenleuchten nach Wahl des Bauträgers in ausreichender Anzahl

mit zeitgesteuertem Taster bzw. bewegungsmelder vor dem Aufzug



Haustür mit Klingelanlage als Gegensprechanlage

1 Aussenleuchte mit Bewegungsmelder nach Wahl des Bauträgers



Kellerflur:
Deckenleuchte als Leuchtstoffröhre in ausreichender Anzahl

mit Aus-/Wechselschalter

Getränkeautomat



Heizraum / Hausanschlußraum:
1 Deckenleuchte als Leuchtstoffröhre mit Ausschalter

2 Steckdosen

1 Heizungsnotschalter im Flur



Kellerraum Hausmeister:
1 Deckenleuchte als Leuchtstoffröhre mit Ausschalter

2 Steckdosen



Waschraum:
2 Steckdosen für bauseitige Waschmaschiene und 

Kondensattrockner im Münzbetrieb



Aussenanlagen:
3 Aussenleuchten mit Bewegungsmelder nach Wahl des Bauträgers



5. Sanitärinstallation



Waschbecken, WC-Becken und Ablagen sind aus Sanitär-Porzellan in der Standartfarbe weiß, eines deutschen Herstellers, z.B. Fa. Keramag, Serie Renova Nr. 1.

Der Bauträger behält sich vor, die Ablagen in Form von gefliesten Vorwandinstallationen auszuführen.



Badewannen und Duschtassen (Tiefe ca. 15 cm) sind  aus emaliertem Stahlblech oder Acryl, mit Styropor- Wannenträger, Standartfarbe weiß, eines deutschen Herstellers,

z.B. Badewannen Fa. Kaldewei Saniform Plus und werden eingefliest.

Die Duschtassen erhalten eine Duschabtrennung aus Alurahmen, Farbe Aluminium und Echtglaseinsatz aus Klarglas.

Armaturen sind verchromt, als Einhebelarmaturen, z.B. Fa. Grohe Eurodisc o. gleichwertig.



Ausstattung Wohnung:



Bad:
1 Einbauwanne ca. 70/160 cm bis 70/170 cm

mit Schlauchbrause, Brausestange, Einhand-Wannenbatterie

1 Waschtisch ca. 65/55 cm mit Einhandbatterie

1 Tiefspülhänge WC, Spülkasten in Vorwand

wenn gem. Plan vorhanden

1 Duschtasse 90/90 cm bzw. 70/90cm



WC:
1 Waschtisch ca. 50/30 cm  bzw. Eckwaschtisch ca. 40/40 cm wenn gem.

Plan vorhanden, mit Einhandbatterie

1 Tiefspülhänge WC, Spülkasten in Vorwand



Duschbad:
1 Waschtisch ca. 60/50 cm mit Einhandbatterie

1 Tiefspülhänge WC, Spülkasten in Vorwand

1 Duschtasse 90/90 cm



Küche:
1 Be- und Entwässerungsanschluß für Spüle und Spülmaschiene



Waschraum KG:
1 Waschmaschiene und 1 Kondensatwäschetrockner

für Münzbetrieb



Terrassen W 5 - 7:
1 frostsichere Aussenzapfstelle je Wohnung



Nähere Einzelheiten bezüglich der Ausstattung sind den Grundrißzeichnungen im M 1:100 zu entnehmen.



Die Bewässerungsleitungen sind in Edelstahl vorgesehen, Objektanschlüsse werden in Kunststoffrohr ausgeführt, beides im Pressfittingsystem.

Alle  Entwässerungsleitungen in den Installationsschächten werden als SML-Rohre eingebaut.

Entwässerungsleitungen im KG und für Einzelanschlüsse in Bädern und Küchen werden als HT-Rohre, entsprechend dimensioniert eingebaut.



Alle Rohrleitungen werden nach DIN isoliert.



Die Warmwasseraufbereitung für Bad, Duschbad, WC und Küche erfolgt zentral über einen Warmwasserkombispeicher, Fabrikat z.B. Buderus, in Kombination mit einer Solaranlage.

Die vorgesehene Solaranlage dient ausschließlich der Brauchwassererwärmung.

Die Flachkollektoren befinden sich auf der Dachfläche in südlicher Lage.

Kontroll- und Abrechnungssystem:

Die Kalt- und Warmwasseruhren werden zu Lasten der Eigentümergemeinschaft angemietet.

Die daraus resultierenden Mietgebühren sind von jedem Eigentümer anteilig zu tragen. Sie werden von der Hausverwaltung erhoben und jährlich abgerechnet.



6. Heizungsinstallation



Es ist eine Gaszentralheizung mit einem Brennwertkessel, Fabrikat z.B. Buderus, als Wandheizkessel, vorgesehen, mit witterungsabhängiger Temperaturregelung über Aussenfühler und Steuergerät.

Der Heizraum befindet sich im Keller.



Alle Rohrleitungen werden nach DIN isoliert.



Die einzelnen Räume der Wohnungen erhalten Ventil-Universalheizkörper, strukturiert, Farbe weiß.

In den Wohn- und Essräumen werden Röhrenradiatoren aufgestellt, Farbe weiß.

Die Bäder und Duschbäder erhalten Badheizkörper, in Form eines Handtuchtrockners, Farbe weiß, mit waagerecht und senkrecht angeordneten Lamellen.

Der Bauträger behält sich vor, Standort und Größe der Heizflächen nach den Erfordernissen der Wärmebedarfsberechnung  vorzunehmen.



Kontroll- und Abrechnungssystem:

Jede Wohnung erhält Heizkonstenverteiler an den Heizflächen.

Die Heizkostenverteiler werden zu Lasten der Eigentümergemeinschaft angemietet.

Die daraus resultierenden Mietgebühren sind von jedem Eigentümer anteilig zu tragen.

Sie werden von der Hausverwaltung jährlich abgerechnet.



7. Fenster



Es sind Blenrahmenfenster aus Holz vorgesehen, allseits weiß deckend beschichtet.

Die Fenster sind isolierverglast , haben verdeckt liegende Einhandbeschläge, in der Regel als Dreh-Kipp-Beschlag. Fenstergriffe sind in weiß als Standartgriffe ausgeführt.

Die Terrassentüren mit waagerechtem Sturz in den Wohnräumen werden als Schiebetüren ausgebildet.

Die Isolierverglasung hat einen U-Wert von 1,1.



Die Aufteilung der Fenster geht aus den Ansichtszeichnungen hervor und erfolgt entsprechend der Gestaltungssatzung.



Der Vorbau zur Putbuser Strasse besteht aus Fensterelementen entsprechend der obigen Beschreibung und einer geschlossenen Brüstungs- Decken und Seitenfelderkonstruktion aus Holz,  die entsprechend wärmegedämmt ist, innenseitig weiß und aussenseitig in Pastellgrau gestrichen sind.



Die Bäder im DG erhalten ein Dachflächenfenster mit Motorantrieb.



8. Rolladen



Grundsätzlich sind an allen Fenstern und Fenstertüren Vorbaurolläden, mit Blenden aus Aluminium, farbig im Pastellton beschichtet, Rolladenprofile aus Aluminium,doppelwandig, weiß beschichtet, mit Elektroantrieb, Fabrikat z. B. roma o. gleichwertig.

Folgende Fenster haben keine Rolläden:

Dachflächenfenster

Fenster, die keinen waagerechten Sturz haben o. keine rechteckige Fläche

Fenster, an denen aus konstruktiven o. statischen Gründen keine Rolläden möglich sind



9. Fensterbänke



Die Aussenfensterbänke bestehen aus kunststoffbeschichtetem Aluminiumblech.

Die Innenfensterbänke sind aus Naturstein nach Wahl des Bauträgers oder Fliesen, z. B. im Bad.



10. Innenputz / Trockenbau



Alle gemauerten Wände vom Erdgeschoß bis Dachgeschoß erhalten einen; Maschienengipsputz.

Sofern nichttragende Wände als Metallständerwände mit Gipskatonplattenbekleidung hergestellt werden, wird deren Oberfläche tapezierfähig gespachtelt.



Die Stahlbetondecken werden geputzt.



Dachschrägen und-decken erhalten eine Mineralfaserdämmung bis 20 cm, entsprechend Wärmeschutznachweis, zwischen der Sparrenkonstrukion. Als Dampfsperre wird eine winddicht verklebte PE-Folie eingebaut.

Dachschrägen, Gaubenwände und-decken werden mit Gipskartonplatten auf einer Unterkonstruktion bekleidet, deren Oberflächen tapezierfähig gespachtelt werden.



Anschlüsse zwischen Gipskartonplatten und anderen Bauteilen werden dauerelastisch versiegelt ode als Schattenfugen laut Herstellervorschrift ausgeführt.

Aufgrund von unvermeidbaren Bewegungen des Dachstuhles kann es im Anschlußbereich der  Gipskartonplatten und anderen Bauteilen zu Rissen kommen. Durch Bewegungen des Dachstuhles können sich einzelne Stöße der Platten abzeichnen. Dieses ist trotz sorgfältiger Bauausführung  nicht zu vermeiden. Eine Gewähr hierfür kann der Bauträger nicht übernehmen.



11. Estricharbeiten



Alle Wohnungen vom Erdgeschoß bis Dachgeschoß erhalten einen schwimmenden Estrich.

Keller und nicht unterkellertes Erdgeschoß sowie alle Bäder erhalten unterhalb des Estrichs eine Abdichtung nach DIN 18195.

Die Kellerräume erhalten im ausgebauten Bereich ebenfalls einen schwimmenden Estrich wie vor.

Die Technik- und Nebenräume erhalten einen Verbundestrich auf Trennlage.



12. Treppenhaus



Die Treppenläufe werden als schallentkoppelte Stahlbetontreppenläufe hergestellt.

Podeste, Eingangs- und Treppenhausflure erhalten einen schwimmenden Estrich.

Der Belag auf Treppenläufen, Podesten und in Fluren wird als Betonstein- oder Natursteinbelag ausgeführt.

Die Treppen- und Brüstungsgeländer werden aus Stahl, aus Flach- und Rundstahl, farbig deckend gestrichen, nach Wahl des Bauträgers, mit Holzhandlauf ausgeführt.



13. Personenaufzug



Es ist der Einbau eines Aufzuges vom Keller bis zum Dachgeschoß vorgesehen, mit indirekt hydraulischem Antrieb, behindertengerecht nach DIN, mit lichter Türöffnung von 90/200 cm, Tragfähigkeit bis 630 kg,

Schachtabmessung ca. 167/182 cm, Kabinenabmessung ca. 110/140 cm, dezentrale Teleskopschiebetür, Fabrikat z.B. Otis o. gleichwertig.

Die genannten Abmessungen können sich je nach Hersteller geringfügig ändern.

Der Fußbodenbelag im Aufzug entspricht dem der Treppenpodeste.



14. Türen



14.1 Hauseingangstür



Blendrahmenkonstruktion aus Holz, allseits farbig gestrichen, Türblatt gedämmt, mit Glasausschnitt, isolierverglast mit  Klarglas, Mehrfachverriegelung, Türgriff Edelstahl, Langschild oder Rosette, z. B. Fa. Hoppe, Serie Bonn, o. gleichwertig, als Haustür-Wechselgarnitur, mit Innen- und Aussenschild, Schloß mit Tagesfalle, Obentürschließer, elektrische Türöffnung.



Im Eingangsbereich vor der Haustür wird ein Schlüsselkasten für die Aufbewahrung von 9 Schlüsseln, Zugang über Codevergabe, eingebaut.



Eine Klingelanlage mit Gegensprechanlage wird im Wandbereich neben der Haustür eingebaut.

Eine Briefkastenanlage, Fabrikat z. B. Renz o. gleichwertig, wird als Aufputzanlage im Eingangsbereich  vor der Haustür angebracht, Farbe nach Wahl des Bauträgers.



14.2 Wohnungseingagstüren



Wohnungseingangstüren, dichtschliessend, z.B. Fabrikat Wirus Optima 45-E oder gleichwertig:

Stahlumfassungszarge, im Hellton lackiert, Türblatt mit schalldämmender Spezialeinlage, Oberflächenfertig beschichtet im Hellton,  Mehrfachverriegelung, Spion, Klimaklasse II, 3-seitige Falzdichtung, eingebaute Bodendichtung Schall-Ex, höhenverstellbare Doppellippenauflaufdichtung, Wechselgarnitur, Edelstahl, z.B. Hoppe, Serie Bonn.



14.3 Innentüren



Innentüren innerhalb der Wohnungen haben Standart Holzumfassungszargen, Türblätter mit Röhrenspaneinlage, Zarge und Türblatt allseits weiß beschichtet, Fabrikat z.B. Wirus Optima 30, Drückergarnitur Aluminium, z. B. Fa. Hoppe, Serie Bonn.

Türblätter von innenliegenden Bädern und Abstellräumen haben Lüftungsgitter.

Türblätter der Wohn- u. Essräume haben einen Standartglasausschnitt, einfach verglast mit Klarglas.

Doppelflügelige Türen der Wohn- u. Essräume haben einen Stand- und einen Gangflügel, sowie je einen Standartglasausschnitt, einfach verglast mit Klarglas.



14.4 Kellertüren



Türelemente der allgemeinen Kellerräume und Technikräume haben Stahlumfassungszargen und Stahblätter, allseits im Hellton gestrichen, sowie Standartdrückergarnituren des Herstellers, z.B. Fa. Hörmann.

Nach Erfordernis gemäß Baugenehmigung werden die Türen als Brandschutztüren ausgeführt.



Türen und Zwischenwände der Wohnungsabstellkeller werden als Gitterelemente, z.B. Signum Trennwandsysteme Fa. Braun ausgeführt.



15. Fliesenarbeiten



Die Wände der Bäder und Duschbäder werden ca. 2 m hoch gefliest und verfugt.

Im Küchenbereich wird der Arbeitsplatz mit einem ca. 60 cm hohen Fliesenspiegel versehen.



Bäder, Duschbäder und Küchenbereiche erhalten einen Bodenfliesenbelag.

In der Küche wird ein Fliesensockel angebracht, mit Ausnahme im Bereich des Arbeitsplatzes.



Die Fugen zwischen Wand- und Bodenbelag sowie zwischen Badewanne, Duschtasse und den Fliesen sowie zu angrenzenden Bauteilen und im Bereich von Innenecken werden dauerelastisch geschlossen.

Aufgrund des Schwindverhaltens des Estriches im Neubau ist mit einem nichtvermeidbaren Aufreißen dieser Fugen zurechnen. Für diesen Vorgang wird keine Gewährleistung übernommen.



Die Fliesengröße kann vom Erwerber aus den Formaten 15/15, 15/20 und 20/20 cm gewählt werden.



Materialpreis Wandfliesen bis 35,00 € inkl. Mwst. je qm

Materialpreis Bodenfliesen bis 35,00 € inkl. Mwst. je qm



Materialminderkosten werden nicht vergütet.

Sonderausführungen wie Diagonalverlegung, Einbau von Bordüren, Einfliesen von erwerberseitigen Einbauten, Musterverlegung sind vom Erwerber im direkten Auftagsverhältnis mit dem Fliesenleger abzuwickeln.



16. Maler- und Tapezierarbeiten



Sämtliche Wände und Decken innerhalb der Wohnungen werden mit Rauhfasertapete (Erfurt 52 oder gleichwertig) tapeziert und mit Dispersionsfarbe in weiß gestrichen.



Im Treppenhausflur werden alle Wände vom KG bis DG mit einem Natursteinputz versehen, nach Wahl des Bauträgers. Der Einbau kann bis zum vollständigen Bezug des Hauses erfolgen.

Decken, Podest- und Treppenlaufuntersichten werden gespachtelt und weiß gestrichen.



Die Fußböden der allgemein zugänglichen Kellerräume sowie die der Wohnungsabstellkeller werden mit einem Fußbodenanstrich im Grauton versehen.



Die Kellerwände und Decken der allgemeinen Flure und Räume werden weiß gestrichen.



17. Oberbodenarbeiten



Sämtliche Böden in den Wohnungen, die nicht gefliest werden, erhalten einen Bodenbelag aus Fertigparkett Eiche, vollflächige verklebt, einschließlich Korkdehnstreifen an an Türen und im Übergang zu anderen Bodenbelägen.

Als Sockelleisten werden Hohlkehlenleisten, Eiche lackiert, 30/30 mm, montiert.



Verrechnungspreis einschließlich Untergrundvorbehandlung 70,00 €.



Bauseits wird für den Oberbodenbelag eine Aufbauhöhe von 1 cm vorgehalten. Bei stärkerem Belag, wie z.B. Massivholzparkett, ist der Bauträger vor Beginn der Estricharbeiten zu informieren.



Die erforderlichen Höhen müssen schriftlich angegeben werden.

Eine Vergütung der Estrich-Minderhöhen erfolgt nicht.



18. Terrassen / Balkone



Die Terrassen der Erdgeschosswohnungen erhalten einen Belag aus Betonwerksteinplatten, ca. 40/40 cm im Sandbett auf entsprechendem Unterbau verlegt, Fabrikat z.B. Lithon oder gleichwertig.



Die Balkone werden als auskragende Betonplatten ausgebildet, soweit erforderlich oberseitig gedämmt, abgedichtet und erhalten einen frostfesten Fliesenbelag nach Wahl des Bauträgers.



Die Balkongeländer bestehen aus Edelstahlpfosten, Füllungen aus waagerechten Edelstahlstäben, mit dahinter geschraubten farbigen Werkstoffplatten und Edelstahllochblechen, Handlauf aus Teakholz.



Terrassen und Balkone erhalten einen sogenannten Balkonschrank als Bereichsabtrennung und gleichzeitig als Stauraum, aus einer Stahl- Rohrrahmenkonstruktion mit einer Verkleidung aus farbigen Werkstoffplatten, Stahlblech und -lochblech.



19. Aussenanlagen



Die Hauszuwegung und die Auffahrt erhalten einen Belag aus Betonpflaster, Fabrikat z.B. Lithon oder gleichwertig, im Sandbett verlegt auf entsprechend befahrbarem Unterbau.

Die PKW-Stellplätze erhalten einen Belag aus Beton-Rasenfugensteinen, ca. 20/20cm, im Sandbett verlegt auf entsprechend befahrbarem Unterbau.

Es ist damit zu rechnen, daß sich das Pflaster nach einiger Zeit setzt, da die Verlegung auf aufgefülltem Boden erfolgt. Dieses begründet keinen Gewährleistungsanspruch an den Bauträger.



Alle Gartenlandflächen  - sowohl Gemeinschaftseigentum als auch Sondernutzungsrechte - werden mit Mutterboden vom Bauträger angedeckt und anschliessend mit Rasen eingesäät.

Eine weitere Bepflanzung oder Nachbehandlung erfolgt nicht.



Zur Putbuser Strasse  hin und zu den Nachbargrundstücken wird ein Stahlmattenzaun aufgestellt.

Als Unterteilung  der einzelnen Sondernutzungsflächen wird ein Stahlmattenzaun, Höhe ca. 80 cm aufgestellt.

Die Sondernutzungsfläche zur Putbuser Strasse erhält ein Gartentor.



Für Fahrräder ist ein umzäunter und abschließbarer Abstellplatz auf dem Grundstück vorgesehen, siehe  Lageplan.



20. Müll



Für die Mülltonnen ist ein offener Unterstellplatz aus einer Grundkonstruktion aus einem Stahlrohrrahmenund blickdichten Füllungen wie z. B. Lochblechen oder einer versetzten Holzschalung, vorgesehen.

Die Position ist dem Lageplan zu entnehmen.



21. Gartengeräte



Es ist geplant einen Geräteschuppen, aus einer System-Holzkonstruktion, mit waagerechter Holzschalung, im Pastellton gestrichen,  mit begrüntem Flachdach aufzustellen.

Die Position ist dem Lageplan zu entnehmen.


Fenster schliessen