Baubeschreibung


VILLA LIBELLE - Putbusser-Str. 21 in 18609 Binz
Rekonstruktion der "VILLA LIBELLE"

Richtfest 14.1.2006

Fertigstellung: Sommer 2006


Bauherr/Bauträger:

 


Architekt:

Zeibig Wohnbau GmbH
Seestr. 12
18546 Sassnitz


Architekturbüro Bauer
Dipl.-Ing. Architekt BDA
Sarnowstr. 23
18435 Stralsund

Telefon: 03831/297480
Telefax: 03831/297241


Baubeschreibung


Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses
mit 4 Eigentumswohnungen


I. Vorbemerkung


Grundlage der Bauausführung sind Baugesetzbuch, die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, die DIN-Vorschriften sowie die VOB. Das Gebäude wird gemäß der zur Baugenehmigung gültigen Wärmeschutzverordnung sowie der Energieeinsparungsverordnung v. 21.11.02 erstellt; bei den bestehenden Wänden jedoch nur dann, wenn es die historische Bausubstanz erlaubt.


Die Baubeschreibung ist allgemein gehalten. Es bleibt dem Bauträger vorbehalten, vorgesehene Konstruktionsteile aufgrund gesammelter Erfahrungen oder neuer Materialien auszutauschen, Bauänderungen aufgrund behördlicher, technischer oder statischer Anforderungen durchzuführen, soweit damit keine oder nur eine unwesentliche Beeinträchtigung der Bauausstattung  verbunden ist. Alle Materialien, welche eventuell ausgetauscht werden, sind vorher dem Erwerber zu benennen.


Die Bauausführung bzw. die Maße können geringfügig von den im Prospekt enthaltenen Zeichnungen abweichen. Aus diesem Grund sind Maße für Einbauten und Einrichtungen ( z.B. für Einbauküchen) am Bau zu nehmen, nach Fertigstellung der Estrich-, Innenputz- und Fliesenarbeiten.


Der Bauträger weist darauf hin, daß Öffnungen und Aussparungen (z.B. Öffnungen für Dunstabzugshauben) soweit sie im Zuge des Bauablaufes ausgeführt werden können, kostenneutral hergestellt werden. Sofern Leistungen nachträglich ausgeführt werden müssen, sind die hierbei entstehenden Kosten vom Erwerber zu tragen. Notwendige Einbaumaße sind vom Erwerber schriftlich anzugeben.


Sonderwünsche sind nach Absprache mit dem Bauträger grundsätzlich möglich, soweit sie bautechnisch ausführbar sind, keine Beeinträchtigung der Bewohner sowie der äußeren Gestaltung mit sich bringen


oder der Nutzung des Hauses entgegenstehen. Im übrigen müssen die Änderungen baugenehmigungsfrei sein. Ferner dürfen diese Wünsche den allgemeinen Baufortschritt nicht behindern. Sonderwünsche sind vom Erwerber direkt bei den entsprechenden  Handwerkern zu beauftragen und mit diesen abzurechnen. Die Materialauswahl (z.B. für Fliesen, Türen, Sanitäreinrichtungen etc.) ist aus Gewährleistungsgründen bei den vom Bauträger beauftragten Firmen vorzunehmen.


Die Durchführung von Eigenleistungen durch den Erwerber muß rechtzeitig mit der Bauleitung abgestimmt werden. Eine schriftliche Zusatzvereinbarung mit dem Bauträger ist in diesem Fall erforderlich. Für in Eigenleistung ausgeführte Arbeiten und für vom Erwerber in direktem Auftragsverhältnis mit Handwerkern beauftragte Sonderwünsche übernimmt der Bauträger keine Gewähr. Sie erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Käufers. Sofern durch den Erwerber gegenüber dem Bauträgerstandart hochwertigere Einbaugegenstände (z.B. Acrylbadewannen o.ä.) im Rahmen von Sonderwünschen beauftragt werden, sind diese vom Bauträger durch die Bauleistungsversicherung zusätzlich zu versichern. Der Erwerber muß in diesem Fall den Bauträger entsprechend informiern. Die zusätzlichen Kosten sind vom


Erwerber zu übernehmen.


Die im Prospekt oder in den Bauplänen dargestellte Möblierung ist nicht im Festpreis enthalten und nicht Gegenstand der Verkäuferleistung, desgleichen nicht die dargestellte Pflanzung sowie alle mit "SW" (=Sonderwunsch) bzw. gestrichelt dargestellten Bauteile (Ausnahme Dachflächenfenster, Deckenabhängungen, Unterzüge,..) bzw. Einrichtungsgegenstände.




II. Baumaßnahme


Das Baugrundstück (21) befindet sich in zentraler Lage im Ostseebad Binz.


Aus der vorhandenen Bausubstanz  wird 1 Mehrfamilienhaus mit insgesamt 4 Eigentumswohnungen gebaut und 4 Stellplätzen, davon 3 Carports,  erstellt.

Das Gebäude ist teilunterkellert, besteht aus Erd-, Ober- und Dachgeschoß.


Das westliche Flurstück (20) wird mit einem Mehrfamilienhaus, der Residenz am Kurpark,  mit 9 Wohnungen und 9 PKW-Stellplätzen bebaut.

Das Grundstück grenzt an die Putbuser Strasse an, von der das Gebäude über die gemeinsameZufahrt mit der Residenz am Kurpark  erschlossen wird.

Die Anordnung des Wohnhauses und der Stellplätze auf dem Grundstück ist dem Lageplan zu entnehmen.


Das östlich angrenzende Nachbargrundstück (22/1) ist bereits bebaut.


Das Gebäude wird an die öffentlichen Gas-, Wasser- und Abwassernetze angeschlossen.

Die Regenwasserentsorgung erfolgt als Versickerung auf dem Grundstück.


Der Antrag für den Telefonanschluß muß durch den Erwerber rechzeitig selbst gestellt werden.

Nach Antragsstellung durch den Erwerber erfolgt die Installation der Anschlußdosen durch die Deutsche Telekom AG.

Für die Wohnungen wird ein Kabelanschluss zur Verfügung gestellt. Die einmaligen Anschlußgebühren sowie die monatliche Grundgebühr für den Empfang sind vom Erwerber selbst zu tragen und werden jährlich durch die Hausverwaltung abgerechnet.

Die hausinterne Verkabelung erfolgt durch den Bauträger, s. auch Pkt. 4 Elektroinstallation.

 


III. Gebäudeausführung


1. Rohbau


Die Fundamente werden als Streifenfundamente nach Angaben des Statikers ausgeführt.


Die Kelleraussenwände werden in Stahlbeton oder Mauerwerk hergestellt, Teile des vorhandenen Kellermauerwerkes werden übernommen; unter diesen alten Wänden wird keine Horizontalisolierung angelegt. Die Kellerinnenwände werden aus Stahlbeton und Kalksandstein hergestellt. Die inneren Mauerwerksflächen erhalten einen Fugenglattstrich bzw. die Betonwände bleiben schalungsrauh. Bis auf den Treppenhausbereich erhalten die Wandflächen keinen Putz. Die Keller sind nicht als Abstellraum für Holz oder Papier vorgesehen.


Die im Erdreich liegenden Kelleraussenwände sowie die Bodenplatte werden nach Erfordernis aus wasserundurchlässigem Stahlbeton gemäß DIN 1045 ausgeführt bzw.  mit einer entsprechenden Außenbeschichtung abgedichtet.


Die Hausentwässerung erfolgt über PVC-Rohre, entsprechend den Unterlagen des Fachingenieurs.


Die tragenden Aussenwände oberhalb des Erdreiches werden in Kalksandstein, falls statisch erforderlich, in Stahlbeton ausgeführt.

Die zu erhaltenden Aussenwände sind aus Ziegelmauerwerk, verputzt und historisch profiliert.

Die neuen Aussenwände werden mit einem Wärmedämmverbundsystem verkleidet.

Wandaufbau Neubau: 24 cm Mauerwerk mit 12 cm Wärmedämmung.


Die Kellerfenster  werden als Systemkellerfenster als verzinkte Stahlfenster mit Lochblechgitter und Einfachverglasung gebaut.


Vor den Fenstern werden soweit erforderlich Fertigteil-Kunststofflichtschächte mit Gitterrosten angebracht.

Die historische Fassade zur Strasse bleibt in ihrem Grundaufbau erhalten. Die Verandakonstruktion wird erneuert.


Die Farbgestaltung wird entsprechend der Binzer Gestaltungssatzung, nach Festlegung durch den Bauträger in Helltönen ausgeführt.


Die tragenden und aussteifenden Innenwände werden in Kalksandstein oder falls statisch erforderlich aus Stahlbeton hergestellt. Die nichttragenden Innenwände werden als Leichtbauwände aus Porenbeton, Kalksandstein oder Metallständerwände mit Gipskartonbekleidung hergestellt.


Die Geschossdecken vom Keller- bis Dachgeschoß werden nach statischer Berechnung in Stahlbeton ausgeführt.


Bei Stahlbeton auftretende, nicht vermeidbare Schwund-, Spannungs- und Temperaturrisse sind nicht als Mangel anzusehen, da sie den Gebrauchswert nicht beeinträchtigen und auf die Standsicherheit oder die Bauphysik keinen Einfluß haben. Dieses betrifft auch eventuelle gleichartige Risse im Mauerwerk.


Eine Gewähr hierfür kann der Bauträger nicht übernehmen.


Nach Fertigstellung der Sanitär- und Heizungsinstallation werden senkrechte und waagerechte Leitungen mit Leichtbau verkleidet.

Die Sanitärinstallation erfolgt nach Erfordernis als Vorwandinstallation entweder raumhoch oder ca. 1,20 m hoch als Ablage.


2. Zimmererarbeiten


Der Dachstuhl wird aus Konstruktionsvollholz sowie nach statischen Erfordernissen aus Brettschichtholz, erstellt.

Alle Holzbauteile sind mit farblosem Holzschutz nach DIN versehen.

Erforderliche Windverbände werden aus verzinktem Flachstahl eingebaut.


Die Wohnung im Dachgeschoß ist bis zum First ausgebaut.

Abseitenwände und Dachschrägen sind entsprechend der gültigen Energiesparverordnung gedämmt.


3. Dachdecker- und Klempnerarbeiten


Die Dachflächen werden laut Gestaltungssatzung mit bestreuten Bitumen-Abdichtungsbahnen auf einer vollflächigen Holzschalung eingedeckt.

Der Schichtenaufbau erfolgt laut Herstellervorschrift, Fabrikat: z.B. Vedag oder gleichwertig.

Der Turm wird entsprechend den historischen Vorgaben erneuert. Der Turmhelm wird in Schiefer, die Bekrönung in Blech gedeckt.


Dachrinnen, Fallrohre, Dachränder, Einfassungen,  Abdeckungen, Aufkantungen und Gaubenbekleidung werden aus Zinkblech hergestellt.


Dachflächenfenster werden wie folgt vorgesehen, Fabrikat: Velux oder gleichwertig, weiß beschichtet mit Holzkern und Isolierverglasung. Ausserhalb einer Griffhöhe von 2,10 m werden sie mit einer elektrischen Öffnung versehen.


4. Elektroinstallation


Die Elektroinstallation erfolgt in Steigleitungen unter Putz.

Hausanschluß und Zählerkasten werden im Kellergeschoß installiert.

Die Unterverteilung der Wohnungen befindet sich im Abstellraum in der Wohnung.

Im Keller werden die Leitungen im Bereich der unverputzten Wände in Kabelkanälen auf der Wand verlegt.


Alle Beleuchtungskörper innerhalb der Wohnungen sowie im eigenen Kellerabstellraum sind vom Erwerber in Eigenleistung zu erbringen.


Das Schalterprogramm ist reinweiß,  nach Wahl des Bauträgers, z.B. Fa. Berker.


Ausstattung Wohnungen:


Wohn- Esszimmer:

6 Steckdosen

1 Deckenauslaß mit Serienschalter

1 Deckenauslaß mit Ausschalter

1 Antennenanschluß

1 Telefonleerohranschluß ohne Dose


je Schlafzimmer:

4 Steckdosen

1 Deckenauslaß mit Ausschalter

1 Antennenanschluß

1 Telefonleerohranschluß ohne Dose


Küche:

1 Deckenauslaß mit Ausschalter

1 Anschlußdose für Elektroherd (Starkstrom)

1 Steckdose für Spülmaschiene

1 Steckdose für Kühlschrank

1 Steckdose für Dunstabzugshaube

6 Steckdosen


Flur / Diele:

1 Steckdose

1 Deckenauslaß, nach Erfordernis mit Wechselschalter,

2. Deckenauslaß nach Erfordernis

1 Haustür- und Türöffner mit Gegensprechanlage


je Bad/Duschbad:

1 Steckdose

1 Decken- u. Wandauslaß mit Serienschalter


bei innenliegenden Bädern:

1 motorische Entlüftung mit Nachlaufrelais, als Wandlüfter


Terrasse/Balkon:

1 Steckdose von innen schaltbar

1 Aussenleuchte von innen schaltbar


Abstellraum:

1 Steckdose

1 Deckenauslaß mit Ausschalter


Treppenhaus allgemein:

Deckenleuchten nach Wahl des Bauträgers in ausreichender Anzahl
mit zeitgesteuertem Taster bzw. Bewegungsmelder vor dem Aufzug


Kellerräume:

1 Steckdose

1 Deckenauslaß mit Ausschalter


Kellerflur:

Deckenleuchte als Leuchtstoffröhre in ausreichender Anzahl

mit Aus-/Wechselschalter

 


Heizungsraum:

1 Deckenleuchte als Leuchtstoffröhre mit Ausschalter

2 Steckdosen

1 Heizungsnotschalter im Flur


Hausanschlussraum:

1 Deckenleuchte als Leuchtstoffröhre mit Ausschalter

2 Steckdosen


Aussenanlagen:

3 Aussenleuchten mit Bewegungsmelder nach Wahl des Bauträgers

 


5. Sanitärinstallation


Waschbecken, WC-Becken und Ablagen sind aus Sanitär-Porzellan in der Standartfarbe weiß, eines deutschen Herstellers, z.B. Fa. Keramag, Serie Renova Nr. 1.

Der Bauträger behält sich vor, die Ablagen in Form von gefliesten Vorwandinstallationen auszuführen.

Badewannen und Duschtassen (Tiefe ca. 15 cm) sind  aus emaliertem Stahlblech oder Acryl, mit Styropor-Wannenträger, Standartfarbe weiß, eines deutschen Herstellers, z.B. Badewannen Fa. Kaldewei Saniform Plus und werden eingefliest.

Die Duschtassen erhalten eine Duschabtrennung aus Alurahmen, Farbe Aluminium und Echtglaseinsatz aus Klarglas.

Armaturen sind verchromt, als Einhebelarmaturen, z.B. Fa. Grohe Eurodisc o. gleichwertig.


Bad / Duschbad:

1 Einbauwanne ca. 75/170 cm

mit Schlauchbrause, Brausestange, Einhand-Wannenbatterie

bzw.

1 Duschtasse 75/90 cm, 90/90 oder 80/80 cm

mit Schlauchbrause, Brausestange, Einhand-Wannenbatterie

1 Waschtisch ca. 65/55 cm mit Einhandbatterie

1 Tiefspül-Hänge WC mit Spülkasten

1 Waschmaschienenanschluß


Küche:

1 Be- und Entwässerungsanschluß für Spüle und Spülmaschiene


Terrassen W 1 2:

1 frostsichere Aussenzapfstelle je Wohnung


Nähere Einzelheiten bezüglich der Ausstattung sind den Grundrißzeichnungen im M 1:100 zu entnehmen.





Die Bewässerungsleitungen sind in Edelstahl vorgesehen, Objektanschlüsse werden in Kunststoffrohr ausgeführt, beides im Pressfittingsystem.

Alle  Entwässerungsleitungen in den Installationsschächten werden als SML-Rohre eingebaut.

Entwässerungsleitungen im KG und für Einzelanschlüsse in Bädern und Küchen werden als HT-Rohre, entsprechend dimensioniert eingebaut.


Alle Rohrleitungen werden nach DIN isoliert.


Die Warmwasseraufbereitung erfolgt zentral über einen Warmwasserspeicher, (Fabrikat z.B. Buderus oder gleichwertig). Dieser versorgt das Bad, das Duschbad und die Küche.

 


Kontroll- und Abrechnungssystem:


Die Kalt- und Warmwasseruhren werden zu Lasten der Eigentümergemeinschaft angemietet.

Die daraus resultierenden Mietgebühren sind von jedem Eigentümer anteilig zu tragen. Sie werden von der Hausverwaltung erhoben und jährlich abgerechnet.


6. Heizungsinstallation


Es ist eine Gaszentralheizung mit einem Brennwertkessel, Fabrikat z.B. Buderus, als Wandheizkessel, vorgesehen, mit witterungsabhängiger Temperaturregelung über Aussenfühler und Steuergerät.

Der Heizraum befindet sich im Keller.


Alle Rohrleitungen werden nach DIN isoliert.


Die einzelnen Räume der Wohnungen erhalten Ventil-Universalheizkörper, strukturiert, Farbe weiß.

In den Wohn- und Essräumen werden Röhrenradiatoren aufgestellt, Farbe weiß.

Die Bäder und Duschbäder erhalten Badheizkörper, in Form eines Handtuchtrockners, Farbe weiß, mit waagerecht und senkrecht angeordneten Lamellen.

Der Bauträger behält sich vor, Standort und Größe der Heizflächen nach den Erfordernissen der Wärmebedarfsberechnung  vorzunehmen.


Kontroll- und Abrechnungssystem:

Jede Wohnung erhält Heizkonstenverteiler an den Heizflächen.

Die Heizkostenverteiler werden zu Lasten der Eigentümergemeinschaft angemietet.

Die daraus resultierenden Mietgebühren sind von jedem Eigentümer anteilig zu tragen, sie werden von der Hausverwaltung jährlich abgerechnet.


7. Fenster


Es sind Blenrahmenfenster aus Holz vorgesehen, allseits weiß deckend beschichtet.

Die Fenster sind isolierverglast , haben verdeckt liegende Einhandbeschläge, in der Regel als Dreh-Kipp-Beschlag. Fenstergriffe sind in weiß als Standartgriffe ausgeführt.

Die Aufteilung bzw. Gestaltung der Fenster geht aus den Ansichtszeichnungen hervor und erfolgt entsprechend der Gestaltungssatzung.


Das historische Fenster-/ Türelement im 1.Obergeschoss zwischen Wohnzimmer und Balkon soll im Original saniert und aufgearbeitet werden.


Die Fenster und Fenstertüren haben Dreh-Kipp-Beschläge oder gleichwertiges.


Die genaue Lage ergibt sich aus den Ansichtszeichnungen.

 


8. Rolladen


An  einigen Fenstern und Fenstertüren sind Rolläden vorgesehen.

Rolladenprofile aus Aluminium,doppelwandig, weiß beschichtet, mit Elektroantrieb, Fabrikat z. B. roma o. gleichwertig.


Folgende Fenster haben keine Rolläden:

Dachflächenfenster

Fenster, die keinen waagerechten Sturz haben o. keine rechteckige Fläche.

Fenster, an denen aus konstruktiven o. statischen Gründen keine Rolläden möglich sind.

Fenster im Altbaubereich.


9. Fensterbänke


Die Aussenfensterbänke bestehen aus Zinkblech.

Die Innenfensterbänke sind aus Naturstein nach Wahl des Bauträgers oder Fliesen, z. B. im Bad.

 


10. Innenputz / Trockenbau


Alle gemauerten Wände vom Erdgeschoß bis Dachgeschoß erhalten einen  Maschienengipsputz.

Sofern nichttragende Wände als Metallständerwände mit Gipskatonplattenbekleidung hergestellt werden, wird deren Oberfläche tapezierfähig gespachtelt.


Die Stahlbetondecken werden geputzt.


Dachschrägen und-decken erhalten eine Mineralfaserdämmung bis 20 cm, entsprechend Wärmeschutznachweis, zwischen der Sparrenkonstrukion. Als Dampfsperre wird eine winddicht verklebte PE-Folie eingebaut.

Dachschrägen, Gaubenwände und-decken werden mit Gipskartonplatten auf einer Unterkonstruktion bekleidet, deren Oberflächen tapezierfähig gespachtelt werden.


Anschlüsse zwischen Gipskartonplatten und anderen Bauteilen werden dauerelastisch versiegelt oder als Schattenfugen laut Herstellervorschrift ausgeführt.

Aufgrund von unvermeidbaren Bewegungen des Dachstuhles kann es im Anschlußbereich der Gipskartonplatten und anderen Bauteilen zu Rissen kommen. Durch Bewegungen des Dachstuhles können sich einzelne Stöße der Platten abzeichnen. Dieses ist trotz sorgfältiger Bauausführung  nicht zu vermeiden. Eine Gewähr hierfür kann der Bauträger nicht übernehmen.

 


11. Estricharbeiten


Alle Wohnungen vom Erdgeschoß bis Dachgeschoß erhalten einen schwimmenden Estrich.


Keller und nicht unterkellertes Erdgeschoß sowie alle Bäder erhalten unterhalb des Estrichs eine Abdichtung nach DIN 18195.

Die Kellerräume erhalten im ausgebauten Bereich ebenfalls einen schwimmenden Estrich wie vor.


Die Technik- und Nebenräume erhalten einen Verbundestrich auf Trennlage.


12. Treppenhaus


Die Treppenläufe werden als schallentkoppelte Stahlbetontreppenläufe hergestellt.

Podeste, Eingangs- und Treppenhausflure erhalten einen schwimmenden Estrich.

Der Belag auf Treppenläufen, Podesten und in Fluren wird als Betonstein- oder Natursteinbelag ausgeführt.

Handläufe und Treppengeländer werden in Holz ausgeführt.

 


13. Personenaufzug


Es ist der Einbau eines Aufzuges vom Erd- bis zum Dachgeschoß vorgesehen. Mit indirekt hydraulischem Antrieb, behindertengerecht nach DIN, mit lichter Türöffnung von 90/200 cm, Tragfähigkeit bis 630 kg, Schachtabmessung ca. 167/182 cm, Kabinenabmessung ca. 110/140 cm, dezentrale Teleskopschiebetür, Fabrikat z.B. Otis o. gleichwertig.

Die genannten Abmessungen können sich je nach Hersteller geringfügig ändern.

Der Fußbodenbelag im Aufzug entspricht dem der Treppenpodeste.

 


14. Türen


14.1 Hauseingangstür


Blendrahmenkonstruktion aus Holz, allseits farbig gestrichen, Türblatt gedämmt mit 
Oberlicht, isolierverglast mit  Klarglas, Mehrfachverriegelung, Türgriff Edelstahl, Langschild oder Rosette, z.B., Fa. Hoppe, Serie Bonn, o. gleichwertig, als Haustür-Wechselgarnitur, mit Innen- und Aussenschild, Schloß mit Tagesfalle, Obentürschließer, elektrische Türöffnung.


Im Eingangsbereich des Treppenhauses  wird ein Schlüsselkasten für die Aufbewahrung von

4 Schlüsseln, Zugang über Codevergabe, eingebaut.


Eine Klingelanlage mit Gegensprechanlage wird im Wandbereich neben der Haustür eingebaut.

Eine Briefkastenanlage, Fabrikat z. B. Renz o. gleichwertig, wird als Aufputzanlage im Eingangsbereich  vor der Haustür angebracht, Farbe nach Wahl des Bauträgers.


14.2 Wohnungseingangstüren


Wohnungseingangstüren, dichtschliessend, z.B. Fabrikat Wirus Optima 45-E oder gleichwertig:

Stahlumfassungszarge, im Hellton lackiert, Türblatt mit schalldämmender Spezialeinlage, Oberflächenfertig beschichtet im Hellton,  Mehrfachverriegelung, Spion, Klimaklasse II, 3-seitige Falzdichtung, eingebaute Bodendichtung Schall-Ex, höhenverstellbare Doppellippenauflaufdichtung, Wechselgarnitur, Edelstahl, z.B. Hoppe, Serie Bonn.

 


14.3 Innentüren


Innentüren innerhalb der Wohnungen haben Standart Holzumfassungszargen, Türblätter mit Röhrenspaneinlage, Zarge und Türblatt allseits weiß beschichtet, Fabrikat z.B. Wirus Optima 30, Drückergarnitur Aluminium, z. B. Fa. Hoppe, Serie Bonn.

Türblätter von innenliegenden Bädern und Abstellräumen haben Lüftungsgitter.

Türblätter der Wohn- u. Essräume haben einen Standartglasausschnitt, einfach verglast mit Klarglas.

Doppelflügelige Türen der Wohn- u. Essräume haben einen Stand- und einen Gangflügel, sowie je einen Standartglasausschnitt, einfach verglast mit Klarglas.


14.4 Kellertüren


Türelemente der allgemeinen Kellerräume und Technikräume haben Stahlumfassungszargen und Stahblätter, allseits im Hellton gestrichen, sowie Standarddrückergarnituren des Herstellers, z.B. Fa. Hörmann.

Nach Erfordernis gemäß Baugenehmigung werden die Türen als Brandschutztüren ausgeführt.


Türen und Zwischenwände der Wohnungsabstellkeller werden als Gitterelemente, z.B. Signum Trennwandsysteme Fa. Braun ausgeführt.


15. Fliesenarbeiten


Die Wände der Bäder und Duschbäder werden ca. 2 m hoch gefliest und verfugt.

Im Küchenbereich wird der Arbeitsplatz mit einem ca. 60 cm hohen Fliesenspiegel versehen.


Bäder, Duschbäder und Küchenbereiche erhalten einen Bodenfliesenbelag.

In der Küche wird ein Fliesensockel angebracht, mit Ausnahme im Bereich des Arbeitsplatzes.


Die Fugen zwischen Wand- und Bodenbelag sowie zwischen Badewanne, Duschtasse und den Fliesen sowie zu angrenzenden Bauteilen und im Bereich von Innenecken werden dauerelastisch geschlossen.

Aufgrund des Schwindungsverhaltens des Estriches im Neubau ist mit einem nicht vermeidbaren


Aufreißen dieser Fugen zurechnen. Für diesen Vorgang wird keine Gewährleistung übernommen.


Die Fliesengröße kann vom Erwerber aus den Formaten 15/15, 15/20 und 20/20 cm gewählt werden.


Materialpreis Wandfliesen bis 35,- € inkl. Mwst. je m²

Materialpreis Bodenfliesen bis 35,- € inkl. Mwst. je m²


Materialminderkosten werden nicht vergütet.

Sonderausführungen wie Diagonalverlegung, Einbau von Bordüren, Einfliesen von erwerberseitigen Einbauten, Musterverlegung sind vom Erwerber im direkten Auftragsverhältnis mit dem Fliesenleger abzuwickeln.



16. Maler- und Tapezierarbeiten


Sämtliche Wände und Decken in den Wohnungen werden mit Rauhfasertapete (Erfurt 52 o. gleichwertig) tapeziert und mit Dispersionsfarbe weiß gestrichen.


Im Treppenhausflur werden alle Wände vom KG bis DG mit einem Natursteinputz versehen, nach Wahl des Bauträgers. Der Einbau kann bis zum vollständigen Bezug des Hauses erfolgen.

Decken, Podest- und Treppenlaufuntersichten werden gespachtelt und weiß gestrichen.


Die Fußböden der allgemein zugänglichen Kellerräume sowie die der Wohnungsabstellkeller werden mit einem Fußbodenanstrich im Grauton versehen.


Die Kellerwände und Decken der allgemeinen Flure und Räume werden weiß gestrichen.





17. Oberbodenarbeiten


Sämtliche Böden in den Wohnungen, die nicht gefliesst werden, erhalten einen Bodenbelag aus
Fertigparkett Eiche, vollflächig verklebt, einschliesslich Korkdehnstreifen an Türen und Fliesenbereichen.

Als Sockelleisten werden Hohlkehlenleisten, Eiche lackiert, 30/30 mm montiert.


Verrechnungspreis für die Komplettleistung einschliesslich Untergrundvorbehandlung; 70,-€.


Bauseits wird für den Oberbodenbelag eine Aufbauhöhe von 1 cm vorgehalten. Bei stärkerem Belag, wie z.B. Massivholzparkett, ist der Bauträger vor Beginn der Estricharbeiten zu informieren.

Die erforderlichen Höhen müssen schriftlich angegeben werden.

Eine Vergütung der Estrich-Minderhöhen erfolgt nicht.

 


18. Terrassen / Balkone


Die Terrassen der Erdgeschosswohnungen erhalten einen Belag aus Betonwerksteinplatten, ca. 40/40 cm im Sandbett auf entsprechendem Unterbau verlegt, Fabrikat z.B. Lithon oder gleichwertig.


Die Balkone werden als auskragende Betonplatten, soweit erforderlich oberseitig gedämmt , abgedichtet und mit einem frostfesten Fliesenbelag, nach Wahl des Bauträgers, auf Gefälleestrich, ausgebildet.

Materialwert: 20,50 € inkl. MwSt.


Die Stahlbalkongeländer zur Strasse werden in historischer Profilierung erneuert.

Die Terrassengeländer werden aus Stahlprofilen mit oberem Holzhandlauf gefertigt.




19. Aussenanlagen


Die Hauszuwegung und die Auffahrt erhalten einen Belag aus Betonpflaster, Fabrikat z.B. Lithon oder gleichwertig, im Sandbett verlegt auf entsprechend befahrbarem Unterbau.

Die PKW-Stellplätze erhalten einen Belag aus Beton-Rasenfugensteinen, ca. 20/20 cm, im Sandbett verlegt auf entsprechend befahrbarem Unterbau.

Es ist damit zu rechnen, daß sich das Pflaster nach einiger Zeit setzt, da die Verlegung auf aufgefülltem Boden erfolgt. Dieses begründet keinen Gewährleistungsanspruch an den Bauträger.


Alle Gartenlandflächen  - sowohl Gemeinschaftseigentum als auch Sondernutzungsrechte - werden mit Mutterboden vom Bauträger angedeckt und anschliessend mit Rasen eingesäät.

Eine weitere Bepflanzung oder Nachbehandlung erfolgt nicht.


Zur Putbuser Strasse  hin und zu den Nachbargrundstücken wird ein Stahlmattenzaun aufgestellt.

Als Unterteilung  der einzelnen Sondernutzungsflächen wird ein Stahlmattenzaun, Höhe ca. 80 cm aufgestellt.

Die Sondernutzungsfläche zur Putbuser Strasse erhält ein Gartentor.


Für Fahrräder ist ein umzäunter und abschließbarer Abstellplatz auf dem Grundstück vorgesehen, siehe Lageplan.


20. Müll


Für die Mülltonnen ist ein offener Unterstellplatz aus Holz geplant,  mit begrüntem Flachdach.




21. Gartengeräte


Es ist geplant einen Geräteschuppen, aus einer
System-Holzkonstruktion, mit waagerechter Holzschalung, im Pastellton
gestrichen,  mit begrüntem Flachdach aufzustellen.

Die Position ist dem Lageplan zu entnehmen.


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