Baubeschreibung |
Richtfest 14.1.2006 |
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Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses I. Vorbemerkung Grundlage der Bauausführung sind Baugesetzbuch, die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, die DIN-Vorschriften sowie die VOB. Das Gebäude wird gemäß der zur Baugenehmigung gültigen Wärmeschutzverordnung sowie der Energieeinsparungsverordnung v. 21.11.02 erstellt; bei den bestehenden Wänden jedoch nur dann, wenn es die historische Bausubstanz erlaubt. Die Baubeschreibung ist allgemein gehalten. Es bleibt dem Bauträger vorbehalten, vorgesehene Konstruktionsteile aufgrund gesammelter Erfahrungen oder neuer Materialien auszutauschen, Bauänderungen aufgrund behördlicher, technischer oder statischer Anforderungen durchzuführen, soweit damit keine oder nur eine unwesentliche Beeinträchtigung der Bauausstattung verbunden ist. Alle Materialien, welche eventuell ausgetauscht werden, sind vorher dem Erwerber zu benennen. Die Bauausführung bzw. die Maße können geringfügig von den im Prospekt enthaltenen Zeichnungen abweichen. Aus diesem Grund sind Maße für Einbauten und Einrichtungen ( z.B. für Einbauküchen) am Bau zu nehmen, nach Fertigstellung der Estrich-, Innenputz- und Fliesenarbeiten. Der Bauträger weist darauf hin, daß Öffnungen und Aussparungen (z.B. Öffnungen für Dunstabzugshauben) soweit sie im Zuge des Bauablaufes ausgeführt werden können, kostenneutral hergestellt werden. Sofern Leistungen nachträglich ausgeführt werden müssen, sind die hierbei entstehenden Kosten vom Erwerber zu tragen. Notwendige Einbaumaße sind vom Erwerber schriftlich anzugeben. Sonderwünsche sind nach Absprache mit dem Bauträger grundsätzlich möglich, soweit sie bautechnisch ausführbar sind, keine Beeinträchtigung der Bewohner sowie der äußeren Gestaltung mit sich bringen oder der Nutzung des Hauses entgegenstehen. Im übrigen müssen die Änderungen baugenehmigungsfrei sein. Ferner dürfen diese Wünsche den allgemeinen Baufortschritt nicht behindern. Sonderwünsche sind vom Erwerber direkt bei den entsprechenden Handwerkern zu beauftragen und mit diesen abzurechnen. Die Materialauswahl (z.B. für Fliesen, Türen, Sanitäreinrichtungen etc.) ist aus Gewährleistungsgründen bei den vom Bauträger beauftragten Firmen vorzunehmen. Die Durchführung von Eigenleistungen durch den Erwerber muß rechtzeitig mit der Bauleitung abgestimmt werden. Eine schriftliche Zusatzvereinbarung mit dem Bauträger ist in diesem Fall erforderlich. Für in Eigenleistung ausgeführte Arbeiten und für vom Erwerber in direktem Auftragsverhältnis mit Handwerkern beauftragte Sonderwünsche übernimmt der Bauträger keine Gewähr. Sie erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Käufers. Sofern durch den Erwerber gegenüber dem Bauträgerstandart hochwertigere Einbaugegenstände (z.B. Acrylbadewannen o.ä.) im Rahmen von Sonderwünschen beauftragt werden, sind diese vom Bauträger durch die Bauleistungsversicherung zusätzlich zu versichern. Der Erwerber muß in diesem Fall den Bauträger entsprechend informiern. Die zusätzlichen Kosten sind vom Erwerber zu übernehmen. Die im Prospekt oder in den Bauplänen dargestellte Möblierung ist nicht im Festpreis enthalten und nicht Gegenstand der Verkäuferleistung, desgleichen nicht die dargestellte Pflanzung sowie alle mit "SW" (=Sonderwunsch) bzw. gestrichelt dargestellten Bauteile (Ausnahme Dachflächenfenster, Deckenabhängungen, Unterzüge,..) bzw. Einrichtungsgegenstände.
Das Baugrundstück (21) befindet sich in zentraler Lage im Ostseebad Binz. Das westliche Flurstück (20) wird mit einem Mehrfamilienhaus, der Residenz am Kurpark, mit 9 Wohnungen und 9 PKW-Stellplätzen bebaut. Das östlich angrenzende Nachbargrundstück (22/1) ist bereits bebaut. Das Gebäude wird an die öffentlichen Gas-, Wasser- und Abwassernetze angeschlossen. Der Antrag für den Telefonanschluß muß durch den Erwerber rechzeitig selbst gestellt werden. III. Gebäudeausführung 1. Rohbau Die Fundamente werden als Streifenfundamente nach Angaben des Statikers ausgeführt. Die im Erdreich liegenden Kelleraussenwände sowie die Bodenplatte werden nach Erfordernis aus wasserundurchlässigem Stahlbeton gemäß DIN 1045 ausgeführt bzw. mit einer entsprechenden Außenbeschichtung abgedichtet. Die Hausentwässerung erfolgt über PVC-Rohre, entsprechend den Unterlagen des Fachingenieurs. Die tragenden Aussenwände oberhalb des Erdreiches werden in Kalksandstein, falls statisch erforderlich, in Stahlbeton ausgeführt. Die Kellerfenster werden als Systemkellerfenster als verzinkte Stahlfenster mit Lochblechgitter und Einfachverglasung gebaut. Die Farbgestaltung wird entsprechend der Binzer Gestaltungssatzung, nach Festlegung durch den Bauträger in Helltönen ausgeführt. Die tragenden und aussteifenden Innenwände werden in Kalksandstein oder falls statisch erforderlich aus Stahlbeton hergestellt. Die nichttragenden Innenwände werden als Leichtbauwände aus Porenbeton, Kalksandstein oder Metallständerwände mit Gipskartonbekleidung hergestellt. Die Geschossdecken vom Keller- bis Dachgeschoß werden nach statischer Berechnung in Stahlbeton ausgeführt. Bei Stahlbeton auftretende, nicht vermeidbare Schwund-, Spannungs- und Temperaturrisse sind nicht als Mangel anzusehen, da sie den Gebrauchswert nicht beeinträchtigen und auf die Standsicherheit oder die Bauphysik keinen Einfluß haben. Dieses betrifft auch eventuelle gleichartige Risse im Mauerwerk. Nach Fertigstellung der Sanitär- und Heizungsinstallation werden senkrechte und waagerechte Leitungen mit Leichtbau verkleidet. 2. Zimmererarbeiten Der Dachstuhl wird aus Konstruktionsvollholz sowie nach statischen Erfordernissen aus Brettschichtholz, erstellt. Die Wohnung im Dachgeschoß ist bis zum First ausgebaut. 3. Dachdecker- und Klempnerarbeiten Die Dachflächen werden laut Gestaltungssatzung mit bestreuten Bitumen-Abdichtungsbahnen auf einer vollflächigen Holzschalung eingedeckt. Dachrinnen, Fallrohre, Dachränder, Einfassungen, Abdeckungen, Aufkantungen und Gaubenbekleidung werden aus Zinkblech hergestellt. Dachflächenfenster werden wie folgt vorgesehen, Fabrikat: Velux oder gleichwertig, weiß beschichtet mit Holzkern und Isolierverglasung. Ausserhalb einer Griffhöhe von 2,10 m werden sie mit einer elektrischen Öffnung versehen. 4. Elektroinstallation Die Elektroinstallation erfolgt in Steigleitungen unter Putz. Alle Beleuchtungskörper innerhalb der Wohnungen sowie im eigenen Kellerabstellraum sind vom Erwerber in Eigenleistung zu erbringen. Das Schalterprogramm ist reinweiß, nach Wahl des Bauträgers, z.B. Fa. Berker. Ausstattung Wohnungen: Wohn- Esszimmer: je Schlafzimmer: Küche: Flur / Diele: je Bad/Duschbad: bei innenliegenden Bädern: Terrasse/Balkon: Abstellraum: Treppenhaus allgemein: Kellerräume: Kellerflur: Heizungsraum: Hausanschlussraum: Aussenanlagen: 5. Sanitärinstallation Waschbecken, WC-Becken und Ablagen sind aus Sanitär-Porzellan in der Standartfarbe weiß, eines deutschen Herstellers, z.B. Fa. Keramag, Serie Renova Nr. 1. Bad / Duschbad: Küche: Terrassen W 1 2: Nähere Einzelheiten bezüglich der Ausstattung sind den Grundrißzeichnungen im M 1:100 zu entnehmen. Die Bewässerungsleitungen sind in Edelstahl vorgesehen, Objektanschlüsse werden in Kunststoffrohr ausgeführt, beides im Pressfittingsystem. Alle Rohrleitungen werden nach DIN isoliert. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt zentral über einen Warmwasserspeicher, (Fabrikat z.B. Buderus oder gleichwertig). Dieser versorgt das Bad, das Duschbad und die Küche. Kontroll- und Abrechnungssystem: Die Kalt- und Warmwasseruhren werden zu Lasten der Eigentümergemeinschaft angemietet. 6. Heizungsinstallation Es ist eine Gaszentralheizung mit einem Brennwertkessel, Fabrikat z.B. Buderus, als Wandheizkessel, vorgesehen, mit witterungsabhängiger Temperaturregelung über Aussenfühler und Steuergerät. Alle Rohrleitungen werden nach DIN isoliert. Die einzelnen Räume der Wohnungen erhalten Ventil-Universalheizkörper, strukturiert, Farbe weiß. Kontroll- und Abrechnungssystem: 7. Fenster Es sind Blenrahmenfenster aus Holz vorgesehen, allseits weiß deckend beschichtet. Die Fenster und Fenstertüren haben Dreh-Kipp-Beschläge oder gleichwertiges. 8. Rolladen An einigen Fenstern und Fenstertüren sind Rolläden vorgesehen. Folgende Fenster haben keine Rolläden: 9. Fensterbänke Die Aussenfensterbänke bestehen aus Zinkblech. 10. Innenputz / Trockenbau Alle gemauerten Wände vom Erdgeschoß bis Dachgeschoß erhalten einen Maschienengipsputz. Die Stahlbetondecken werden geputzt. Dachschrägen und-decken erhalten eine Mineralfaserdämmung bis 20 cm, entsprechend Wärmeschutznachweis, zwischen der Sparrenkonstrukion. Als Dampfsperre wird eine winddicht verklebte PE-Folie eingebaut. Anschlüsse zwischen Gipskartonplatten und anderen Bauteilen werden dauerelastisch versiegelt oder als Schattenfugen laut Herstellervorschrift ausgeführt. 11. Estricharbeiten Alle Wohnungen vom Erdgeschoß bis Dachgeschoß erhalten einen schwimmenden Estrich. 12. Treppenhaus Die Treppenläufe werden als schallentkoppelte Stahlbetontreppenläufe hergestellt. 13. Personenaufzug Es ist der Einbau eines Aufzuges vom Erd- bis zum Dachgeschoß vorgesehen. Mit indirekt hydraulischem Antrieb, behindertengerecht nach DIN, mit lichter Türöffnung von 90/200 cm, Tragfähigkeit bis 630 kg, Schachtabmessung ca. 167/182 cm, Kabinenabmessung ca. 110/140 cm, dezentrale Teleskopschiebetür, Fabrikat z.B. Otis o. gleichwertig. 14. Türen 14.1 Hauseingangstür Blendrahmenkonstruktion aus Holz, allseits farbig gestrichen, Türblatt gedämmt mit Im Eingangsbereich des Treppenhauses wird ein Schlüsselkasten für die Aufbewahrung von Eine Klingelanlage mit Gegensprechanlage wird im Wandbereich neben der Haustür eingebaut. 14.2 Wohnungseingangstüren Wohnungseingangstüren, dichtschliessend, z.B. Fabrikat Wirus Optima 45-E oder gleichwertig: 14.3 Innentüren Innentüren innerhalb der Wohnungen haben Standart Holzumfassungszargen, Türblätter mit Röhrenspaneinlage, Zarge und Türblatt allseits weiß beschichtet, Fabrikat z.B. Wirus Optima 30, Drückergarnitur Aluminium, z. B. Fa. Hoppe, Serie Bonn. 14.4 Kellertüren Türelemente der allgemeinen Kellerräume und Technikräume haben Stahlumfassungszargen und Stahblätter, allseits im Hellton gestrichen, sowie Standarddrückergarnituren des Herstellers, z.B. Fa. Hörmann. Türen und Zwischenwände der Wohnungsabstellkeller werden als Gitterelemente, z.B. Signum Trennwandsysteme Fa. Braun ausgeführt. 15. Fliesenarbeiten Die Wände der Bäder und Duschbäder werden ca. 2 m hoch gefliest und verfugt. Bäder, Duschbäder und Küchenbereiche erhalten einen Bodenfliesenbelag. Die Fugen zwischen Wand- und Bodenbelag sowie zwischen Badewanne, Duschtasse und den Fliesen sowie zu angrenzenden Bauteilen und im Bereich von Innenecken werden dauerelastisch geschlossen. Die Fliesengröße kann vom Erwerber aus den Formaten 15/15, 15/20 und 20/20 cm gewählt werden. Materialpreis Wandfliesen bis 35,- € inkl. Mwst. je m² Materialminderkosten werden nicht vergütet. 16. Maler- und Tapezierarbeiten Sämtliche Wände und Decken in den Wohnungen werden mit Rauhfasertapete (Erfurt 52 o. gleichwertig) tapeziert und mit Dispersionsfarbe weiß gestrichen. Im Treppenhausflur werden alle Wände vom KG bis DG mit einem Natursteinputz versehen, nach Wahl des Bauträgers. Der Einbau kann bis zum vollständigen Bezug des Hauses erfolgen. Die Fußböden der allgemein zugänglichen Kellerräume sowie die der Wohnungsabstellkeller werden mit einem Fußbodenanstrich im Grauton versehen. Die Kellerwände und Decken der allgemeinen Flure und Räume werden weiß gestrichen. 17. Oberbodenarbeiten Sämtliche Böden in den Wohnungen, die nicht gefliesst werden, erhalten einen Bodenbelag aus Verrechnungspreis für die Komplettleistung einschliesslich Untergrundvorbehandlung; 70,-€. Bauseits wird für den Oberbodenbelag eine Aufbauhöhe von 1 cm vorgehalten. Bei stärkerem Belag, wie z.B. Massivholzparkett, ist der Bauträger vor Beginn der Estricharbeiten zu informieren. 18. Terrassen / Balkone Die Terrassen der Erdgeschosswohnungen erhalten einen Belag aus Betonwerksteinplatten, ca. 40/40 cm im Sandbett auf entsprechendem Unterbau verlegt, Fabrikat z.B. Lithon oder gleichwertig. Die Balkone werden als auskragende Betonplatten, soweit erforderlich oberseitig gedämmt , abgedichtet und mit einem frostfesten Fliesenbelag, nach Wahl des Bauträgers, auf Gefälleestrich, ausgebildet. Die Stahlbalkongeländer zur Strasse werden in historischer Profilierung erneuert.
Die Hauszuwegung und die Auffahrt erhalten einen Belag aus Betonpflaster, Fabrikat z.B. Lithon oder gleichwertig, im Sandbett verlegt auf entsprechend befahrbarem Unterbau. Alle Gartenlandflächen - sowohl Gemeinschaftseigentum als auch Sondernutzungsrechte - werden mit Mutterboden vom Bauträger angedeckt und anschliessend mit Rasen eingesäät. Zur Putbuser Strasse hin und zu den Nachbargrundstücken wird ein Stahlmattenzaun aufgestellt. Für Fahrräder ist ein umzäunter und abschließbarer Abstellplatz auf dem Grundstück vorgesehen, siehe Lageplan. 20. Müll Für die Mülltonnen ist ein offener Unterstellplatz aus Holz geplant, mit begrüntem Flachdach. 21. Gartengeräte Es ist geplant einen Geräteschuppen, aus einer |