Baubeschreibung


Villa am Kurpark - Heinrich-Heine-Str. 11 in 18609 Binz
Neubau eines Appartementhauses mit 12 Eigentumswohnungen

Baubeginn: Oktober 2003

Fertigstellung: Spätherbst 2004


Bauherr/Bauträger:

 


Architekt:

Zeibig Wohnbau GmbH
Seestr. 12
18546 Sassnitz


Architekturbüro Bauer
Dipl.-Ing. Architekt BDA
Sarnowstr. 23
18435 Stralsund

Telefon: 03 831/297480
Telefax: 03831/297241


Baubeschreibung


l. Vorbemerkung

Grundlage der Bauausführung sind Baugesetzbuch, Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, DIN-Vorschriften sowie die VOB. Das Gebäude wird gem. der Energieeinsparverordnung vom 21.11.2001 erstellt.

Die Baubeschreibung ist allgemein gehalten. Es bleibt vorbehalten, vorgesehene Konstruktionsteile aufgrund gesammelter Erfahrungen oder neuer Materialien auszutauschen, Bauänderungen aufgrund behördlicher, technischer oder statischer Anforderungen durchzuführen, soweit damit keine oder nur eine unwesentliche Beeinträchtigung der Bauausstattung verbunden ist.

Die Bauausführung bzw. die Maße können geringfügig von den im Prospekt enthaltenen Zeichnungen abweichen. Aus diesem Grund sind Maße für Einbauten und Einrichtungen (z.B. Einbauküchen) am Bau zu nehmen und zwar nach Fertigstellung der Estrich-, Innenputz- und Fliesenlegerarbeiten.

Der Bauträger weist daraufhin, daß Öffnungen und Aussparungen (z. B. Öffnungen für die Dunstabzugshaube), soweit sie im Zuge des Bauablaufes ausgeführt werden können, kostenneutral hergestellt werden. Sofern die Leistungen nachträglich ausgeführt werden müssen, sind die dabei entstehenden Kosten vom Erwerber zu tragen. Die notwendigen Einbaumaße sind vom Erwerber schriftlich anzugeben.

Sonderwünsche sind nach Absprache mit dem Bauträger grundsätzlich möglich, soweit sie bautechnisch ausführbar sind, keine Beeinträchtigung der Bewohner sowie der äußeren Gestaltung mit sich bringen oder der Nutzung des Hauses entgegenstehen. Im übrigen müssen die Änderungen baugenehmigungsfrei sein. Ferner dürfen diese Wünsche den allgemeinen Baufortschritt nicht behindern. Sonderwünsche sind unmittelbar vom Erwerber bei den entsprechenden Handwerkern zu beauftragen und mit diesen abzurechnen. Die Materialauswahl (z. B. für Fliesen, Türen, Sanitäreinrichtungen etc.) ist aus Gewährleistungsgründen bei den vom Bauträger beauftragten Handwerkern vorzunehmen.

Die Durchführung von Eigenleistungen durch den Erwerber muß zeitlich mit der Bauleitung abgestimmt werden. Eine schriftliche Zusatzvereinbarung mit dem Bauträger ist in diesem Fall erforderlich. Für in Eigenleistung ausgeführte Arbeiten und für vom Erwerber in direktem Auftragsverhältnis mit den Handwerkern beauftragte Sonderwünsche übernimmt der Bauträger keine Gewähr. Sie erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Käufers. Sofern durch den Erwerber gegenüber dem Bauträgerstandard hochwertigere Einbaugegenstände (z.B Acrylbadewanne o.a.) im Rahmen des Sonderwunsches beauftragt werden, sind diese vom Bauträger durch die Bauleistungsversicherung zusätzlich zu versichern. Der Erwerber muß in diesem Fall den Bauträger entsprechend informieren. Die zusätzlichen Kosten sind vom Erwerber zu übernehmen.

Die im Prospekt oder in den Bauplänen dargestellte Möblierung ist nicht im Festpreis enthalten und nicht Gegenstand der Verkäuferleistung, desgleichen nicht die dargestellten Pflanzungen sowie alle mit "SW" (= Sonderwunsch) bzw. gestrichelt dargestellten Bauteile (Ausnahme: Dachflächenfenster) bzw. Einrichtungsgegenstände.

II. Baumaßnahme

Das Baugrundstück befindet sich in zentraler Lage im Ostseebad Binz. Es wird ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 12 Eigentumswohnungen und 12 Stellplätzen als Carports erstellt. Das Gebäude ist teilunterkellert.

Die beiden angrenzenden Nachbargrundstücke sind bereits bebaut.

Der Bauträger weist darauf hin, daß auf dem Grundstück Gehölze stehen, die unter die Bauschutzverordnung fallen.

Das Grundstück grenzt an die Schwedenstraße und die Heinrich-Heine-Straße. Die Erschließung erfolgt über die Schwedenstraße.

Die genaue Lage des Wohnhauses und der Carports ergibt sich aus dem Lageplan.

Das Gebäude wird an die öffentlichen Gas-, Wasser-, Abwasser und Stromnetze angeschlossen. Die Regenwasserentsorgung erfolgt als Versickerung auf dem Grundstück.

Der Antrag für den Telefonanschluß muß durch den Erwerber rechtzeitig selbst gestellt werden. Nach Antragstellung durch den Erwerber erfolgt die Installation der Telefon- Anschlußdosen durch die Deutsche Telekom AG.

Für die Wohnungen wird ein Kabelanschluß zur Verfügung gestellt. Die einmaligen Anschlußgebühren sowie die monatlichen Grundgebühren für den Empfang der Regelleistungen sind vom Erwerber selbst zu tragen und werden jährlich durch die Hausverwaltung abgerechnet.

Die gebäudeinterne Verkabelung erfolgt durch den Bauträger. Nähere Einzelheiten hierzu ergeben sich unter Punkt 4. „Elektroinstallation".

III. Gebäudeausführung

l. R o h b a u

Die Fundamente werden als Streifenfundamente nach Angabe des Statikers ausgeführt. Die Kelleraußenwände werden aus Stahlbeton hergestellt. Die Kellerinnenwände werden aus Stahlbeton und Kalksandstein hergestellt. Die inneren Mauerwerksflächen erhalten einen Fugenglattstrich bzw. die Betonwände bleiben schalungsrauh und erhalten keinen Putz. (Ausnahme: Sauna und Treppenhaus) Die im Erdreich liegenden Außenwände sowie die Bodenplatte werden nach Erfordernis aus wasserundurchlässigem Stahlbeton gemäß DIN 1045 ausgeführt, oder mit einer entsprechenden Außenbeschichtung abgedichtet.

Die Hausentwässerung erfolgt über PVC-Rohre, entsprechend den Unterlagen des Fachingenieurs.

Die tragenden Außenwände oberhalb des Erdreichs werden in Kalksandstein, falls statisch erforderlich, in Stahlbeton ausgeführt.

Die Außenwände werden überwiegend mit einem Wärmedämm- Verbundsystem verkleidet, sämtliche Öffnungen im Putzbereich werden mit weiß gestrichenen Faschen versehen.

• Wandaufbau: 17,5 cm Mauerwerk mit 12 cm Wärmedämmung.

Als Kellerfenster werden verzinkte Stahlfenster mit Lochblechgitter und Einfachverglasung eingebaut. Der Saunabereich erhält eine Isolierverglasung. Vor den Fenstern werden soweit erforderlich Kunststoff- Fertigteillichtschächte mit Gitterrosten angebracht.

Aus gestalterischen Gründen erhalten einige Fassadenflächen hinterlüftete Bekleidungen aus waagerechter, deckend gestrichener Holzschalung auf vorgenanntem Wandaufbau.

Die Farbgestaltung wird entsprechnd der Binzer Gestaltungssatzung, nach Festlegung durch den Bauträger in Helltönen ausgeführt.

Die tragenden Innenwände werden in Kalksandstein gemauert, oder falls statisch erforderlich aus Stahlbeton hergestellt. Die nichttragenden Innenwände werden aus Gipsbauplatten, Stärke 10 cm hergestellt.
Die Decken vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss werden entsprechend der statischen Berechnung in Stahlbeton ausgeführt.

Bei Stahlbeton auftretende, nicht vermeidbare Setz-, Schwund-, Spannungs- und Temperaturrisse sind nicht als Mangel anzusehen, da sie den Gebrauchswert nicht beeinträchtigen und auf die Standsicherheit oder die Bauphysik keinen Einfluß haben. Dies betrifft auch eventuelle Setzrisse des Mauerwerks. Eine Gewähr kann der Bauträger hierfür nicht übernehmen.


Nach Fertigstellung der Sanitär- und Heizungsinstallation werden die senkrechten Leitungen ummauert. Die Sanitärinstallation erfolgt nach Erfordernis als "Vorwandinstallation". Im Bereich von Waschbecken und WC's werden die Leitungen bis ca. 1,15 m mit einer Leichtbauständerwand verkleidet.

2. Zimmerarbeiten

Der Dachstuhl wird aus Konstruktionsvollholz sowie nach statischen Erfordernissen aus Brettschichtholz B S 14 hergestellt. Alle Holzteile erhalten eine Schutzimprägnierung nach DIN. Der Dachstuhl erhält einen den Angaben des Statikers entsprechenden Windverband aus verzinktem Flachstahl.

Die Wohnungen im DG sind bis zum First ausgebaut.

3. Dachdecker- und Klempnerarbeiten

Die Dachflächen werden laut Gestaltungssatzung mit bestreuten Bitumen-Abdichtungsbahnen auf einer Holzschalung eingedeckt. Der Schichtenaufbau erfolgt laut Herstellervorschrift, Fabrikat: z.B. Vedag oder gleichwertig.

Dachrinnen, Fallrohre, Dachränder, Einfassungen, Abdeckungen, Aufkantungen und Gaubenbekleidungen werden aus Zinkblech hergestellt.

Dachflächenfenster werden wie folgt vorgesehen, Fabrikat: Velux oder gleichwertig, weiß beschichtet mit Holzkern und Isolierverglasung. Außerhalb einer Griffhöhe von 2,10 m werden sie mit einer elektrischen Öffnung versehen.

4. Elektroinstallation

Die Elektroinstallation erfolgt in Stegleitungen unter Putz. Hausanschluß und Zählerkasten werden im Kellergeschoß installiert.

Die Unterverteilung befindet sich im Abstellraum der Wohnung. Im Keller werden die Leitungen im Bereich der unverputzten Wände in Kabelkanälen auf der Wand verlegt.

Alle Beleuchtungskörper innerhalb der Wohnungen, auf Terrassen und Balkonen, sind vom Erwerber in Eigenleistung zu erbringen.

Das Schalterprogramm wird in reinweiß, nach Wahl des Bauträgers ausgeführt, z.B. Fabrikat: Berker.

Wohn.-/Esszimmer:
6 Steckdosen
1 Deckenbrennstelle mit Serienschalter

1 Deckenbrennstelle mit Ausschalter

1 Antennenanschluß
1 Telefonleerrohranschluß (8adrig) ohne Dose

Schlafzimmer:
4 Steckdosen
1 Deckenbrennstelle mit Ausscharter

1 Antennenanschluß

1 Telefonleerrohranschluß (8 adrig) ohne Dose

Küche:
6 Steckdosen
1 Deckenbrennstelle mit Ausschalter

1 Anschlußdose für Elektroherd (Starkstrom)

1 Steckdose für Spülmaschine

1 Steckdose für Dunstabzugshaube

1 Steckdose für Kühlschrank

Flur:
1 Steckdose
l Deckenbrennstelle, nach Erfordernis mit

Wechsel-/Kreuzschalter; 2. Deckenbrennstelle

nach Erfordernis

l Haustüröffner mit Gegensprechanlage

je Bad/Duschbad:
1 Steckdose
1 Decken- und Wandbrennstelle mit Serienschalter

bei innenliegenden Bädern:

1 motorische Entlüftung mit Nachlaufrelais als Wandlüfter

bei Bädern im DG:

1 motorische Öffnung des Dachflächenfensters

Terrassen/Balkone:
1 Steckdose (von innen schaltbar)

1 Wandbrennstelle mit Ausschalter

Abstellraum
1 Deckenbrennstelle mit Ausschalter

1 Steckdose

Treppenhaus allgemein


Deckenbrennstellen in ausreichender

Anzahl mit Lichttaster und Zeitschaltuhr und Beleuchtungs-

körper nach Wahl des Bauträgers.

motorische Öffnung des Dachflächenfensters, Installation als

RWA



Kellerräume:
1 Steckdose
1 Brennstelle als Schiffsarmatur mit Ausschalter

Kellerflur:
Deckenbrennstellen als Schiffsarmatur

in ausreichender Anzahl mit Aus-/Wechselschalter
1 Steckdose für Getränkeautomat

Heizungsraum:
1 Deckenbrennstelle als Schiffsaramtur

mit Ausschalter
1 Steckdose
1 Heizungsnotschalter im Flur

Hausanschlussraum/
Hausmeisterraum:


1 Deckenbrennstelle als Schiffsarmatur

mit Ausschalter
2 Steckdosen

Haustüren:
Klingelanlage
Gegensprechanlage

1 Außenleuchte mit Bewegungsmelder oder Dämmerungsschalter nach Wahl des Bauträgers



Waschraum:
2 abschließbare Steckdosen

für Waschmaschine und

Kondenstrockner, getrennt abgesichert

Außenanlagen:
2 Außenleuchten mit Bewegungsmelder nach Wahl des Bauträgers


5. Sanitärinstallation



Die Badewannen bzw. Duschtassen werden als deutsches Markenfabrikat (z.B. Kaldewei oder Bamberger) aus emailliertem Stahlblech geliefert und eingebaut.



Die Duschtassen erhalten eine Duschabtrennung aus Kunststoff- oder Alurahmen undEchtglaseinsatz (Klarglas).



Waschbecken, WC-Becken und Ablagen sind aus Sanitär-Porzellan in der Standardfarbe weiß eines deutschen Herstellers (z.B. KERAMAG Typ Renova Nr. 1) eingebaut.



Die Armaturen sind in schwerer, verchromter Ausführung, als Einhebelarmaturen - Fabrikat: hansgrohe, Serie: Talis S oder gleichwertig - vorgesehen.



Der Bauträger behält sich vor, die Ablagen in Form von verfliesten Vormauerungen auszuführen.



Bad:
1 Stahleinbauwanne ca. 75/170 cm mit Schlauchbrause, Brausestange und Einhand-Wannenbatterie
1 Waschtisch ca. 65/55 cm mit Einhandbatterie
1 Tiefspül-Hänge-WC mit Spülkasten
1 Duschtasse 75/90 cm oder 80/80 cm mit Schlauch- brause, Brausestange und Einhandbatterie
( sofern gem. Plan vorhanden )



Duschbad:
1 Handwaschbecken, ca. 60/50 cm mit Einhandbatterie
(sofern gem. Plan vorhanden)
1 Tiefspül-Hänge-WC mit Spülkasten 1 Viertelkreis-Duschtasse, Radius =80 cm

Küche
1 Zu- und Abfluß zur Spüle mit einem weiteren Kaltwasserventil zur Absperrung für die Spülmachine

Waschraum
KG:1 Waschmaschinenanschluß mit sep. Wasseruhr

Terrassen
W l - 4 l frostsichere Außenzapfstelle je Wohnung


Nähere Einzelheiten bezüglich der Ausstattung sind den Grundrißzeichnungen im Maßstab 1 : 100 zu entnehmen.

Für Brauchwasser ist die Verlegung in Edelstahl und Kunststoff vorgesehen. Alle Entwässerungsleitungen in den Installationsschächten werden als SML Rohre eingebaut. Entwässerungsleitungen im KG und für Einzelanschlüsse in Bädern und Küche werden als ITT Rohre entsprechend dimensioniert eingebaut. Alle Rohrleitungen werden nach DIN isoliert.

Die Warmwasseraufbereitung erfolgt zentral über einen Warmwasserspeicher (Fabrikat:Buderus oder gleichwertig). Dieser versorgt das Bad, das Dusch-WC und die Küche.

Der Bauträger weist schon jetzt darauf hin, daß im Wasch'/Trockenraum der Gebrauch von Ablufttrocknern nicht gestattet ist.

Kontroll- und Abrechnungssystem: Die Kalt- und Warmwasseruhren werden vom Bauträger zu Lasten der Eigentümergemeinschaft angemietet. Die daraus resultierenden Mietgebühren sind von jedem Eigentümer anteilig zu tragen. Sie werden von der Hausverwaltung erhoben und jährlich abgerechnet.

6. Heizungsinstallation

Es ist eine gasbefeuerte Radiatorenheizung mit Brennwertkessel Fabrikat: Buderus oder gleichwertig vorgesehen, mit witterungsabhängiger Temperaturregelung über Außenfühler und Steuergerät. Der Heizraum befindet sich im Keller.

Jede Wohnung erhält elektronische Heizkostenverteiler an den Heizflächen. Die genaue Lage ist der KG-Grundrißzeichnung zu entnehmen.

Im Bereich der Radiatoren ist die Stellmöglichkeit für Möbel eingeschränkt. Die genaue Lage der Radiatoren ist den Grundrißzeichnungen zu entnehmen, nicht aber deren Größe.

Der Bauträger behält sich das Recht vor, den Standort und die Größe der Radiatoren nach den Erfordernissen der Wärmebedarfsberechnung zu verändern.

Die Schlafräume erhalten Flachheizkörper, die Wohn- und Essräume erhalten Röhrenradiatoren und die Badezimmer erhalten Badheizkörper in Form eines Handtuchwärmers, Fabr. Kermi, Typ Basic, weis, oder gleichwertig, Größe gem. Wärmebedarfsberechnung.

Kontroll- und Abrechnungssystem: Die Heizkostenverteiler werden vom Bauträger zu Lasten der Eigentümergemeinschaft angemietet. Die daraus resultierenden Mietgebühren sind von jedem Eigentümer anteilig zu tragen. Sie werden von der Hausverwaltung erhoben und jährlich abgerechnet.

Alle Heizungsleitungen werden der Heizungsanlagenverordnung entsprechend isoliert.

7. Fenster

Es sind Blendrahmenfenster aus Holz, allseitig weiß deckend beschichtet, vorgesehen.

Alle Fenster haben Isolierverglasung mit einem U-Wert von 1,1 und verdeckt liegende Einhandbeschläge.

Die Aufteilung bzw. Gestaltung der Fenster geht aus den Ansichtszeichnungen hervor und erfolgt entsprechend der Gestaltungssatzung.

Die Fenster und Fenstertüren haben Dreh-Kipp-Beschläge oder gleichwertiges. Die genaue Lage ergibt sich aus den Ansichtszeichnungen.

Fenster mit tiefer liegender Brüstung (unterhalb 80 cm) haben aussen auf der Fensterkonstruktion angebrachte Brüstungsriegel aus Edelstahl mit Teakholzhandlauf. Die Fenster zur Heinrich-Heine-Straße werden gem. den bauaufsichtlichen Auflagen als Schallschutzfenster ausgeführt, nach Schallschutzberechnung in Schallschutzklasse 3 oder 4, mit schallgedämpfter Lüftungeinrichtung.

8. Rolladen

Grundsätzlich sind an allen Fenstern und Fenstertüren. Rolläden aus Aluminium, einwandig, weiß beschichtet, mit Gurtantrieb, vorgesehen, z.B. Fabrikat: Roma, oder gleichwertig.

Keine Rolladen werden an folgenden Fenstern eingebaut: Dachflächenfenster
Fenster, die keine rechteckige Fläche oder keinen waagerechten Sturz haben
sonstige Fenster, an denen aus konstruktiven oder statischen Gründen Rolladen nicht möglich sind

9. Fensterbänke

Die Außenfensterbänke bestehen aus kunststoffbeschichtetem Alublech. Die inneren Fensterbänke bestehen aus Naturstein (Perlato Royal, Farbe: hellbeige) oder Fliesen (z.B. in Küche und Bad).

10. Innenputz/Trockenbau

Alle Wände im Erd-, Ober- und Dachgeschoß erhalten einen Maschinengipsputz.

Sofern die nichttragenden Innenwände aus Gipsbauplatten hergestellt werden, wird deren Oberfläche als Untergrund für die Tapezierarbeiten verspachtelt.

Die Stahlbetondecken werden nicht geputzt. Hier erfolgt eine malerfertige Verspachtelung der Anschlußfugen.

Die Dachschrägen, Gaubenwände und -decken erhalten eine Mineralfaserdämmung gemäß Wärmeschutznachweis zwischen den Sparren sowie eine winddicht verklebte PE-Folie als Dampfsperre. Die Dachschrägen werden mit Gipskartonplatten verkleidet.

Anschlüsse zwischen Gipskartonplatten und anderen Bauteilen werden dauerelastisch versiegelt oder als Schattenfugen laut Herstellervorschrift ausgeführt.

Aufgrund von unvermeidbaren Bewegungen des Dachstuhles kann es im Anschlußbereich der Gipskartonplatten und anderen Bauteilen zu Rissen kommen, ferner können sich durch diese Bewegungen des Dachstuhles vereinzelt Stöße der Gipskartonplatten abzeichnen. Dies ist trotz sorgfältigei- Bauausführung nicht auszuschließen. Eine Gewähr kann der Bauträger hierfür nicht übernehmen.

11.Estricharbeiten

Alle Wohnräume im Erd-, Ober- und Dachgeschoß erhalten einen schwimmenden Estrich.

Sauna, Solarium und nicht unterkellertes EG erhalten unterhalb des Estrichs eine Feuchtigkeitsabdichtung nach DIN 18195.

Die Keller- und Nebenräume erhalten einen Verbundestrich auf Trennlage.

Hinweis:
Alle Räume, die vom Erwerber als „Sonderwunsch" mit Fliesenbelag ausgestattet werden sollen und größer als 4 m2 sind, benötigen eine zusätzliche Bewehrung, um Schwund- bzw. Spannungsrisse zu vermeiden. Die Kosten sind vom Erwerber zu tragen.

12. Treppen

Die Treppenläufe werden als schallentkoppelte Stahlbetontreppenläufe hergestellt. Podeste, Eingangs- und Treppenhausflure erhalten einen schwimmenden Estrich. Der Belag auf Treppenläufen, Podesten und in den Fluren wird als Betonstein oder Natursteinbelag ausgeführt.

Treppen- und Brüstungsgeländer werden aus Flach- und Rundstahl, farbig deckend gestrichen, mit Holzhandlauf, nach Wahl des Bauträgers hergestellt.

13. P e r s o n e n a u f z u g

Es ist der Einbau eines Aufzuges vom Keller- bis zum Dachgeschoß vorgesehen. Mit indirekt hydraulischem Antrieb, behindertengerecht nach DIN, mit lichter Öffnung von 90/200 cm, Tragfähigkeit bis 630 kg. Schachtabmessung ca. 167/182 cm. Kabinenabmessung ca. 110/140 cm, dezentrale Teleskopschiebetür, Fabrikat: z.B. Otis oder gleichwertig.

Die genannten Abmessungen können sich je nach Hersteller geringfügig ändern.

Der Fußbodenbelag im Aufzug entspricht dem der Treppenpodeste.

14. T ü r e n

14.1 Hauseingangstür

Blendrahmenkonstruktion aus Holz, allseits farbig gestrichen, Türblatt gedämmt, mit Glasausschnitt, isolierverglast mit Klarglas, Mehrfachverriegelung, Türgriff Edelstahl-Bügelgriff außen, Langschild, z. B. Fa. Hoppe, Serie: Bonn, o. gleichwertig, als Haustür- Wechselgarnitur, mit Innen- und Außenschild, Schloss mit Tagesfalle, Obentürschliesser, elektrische Türöffnung.

Im Eingangsbereich vor der Haustür wird ein Schlüsselkasten für die Aufbewahrung von 12 Schlüsseln, Zugang über Codevergabe, eingebaut.

Eine Klingelanlage mit Gegensprechanlage wird im Wandbereich neben der Haustür eingebaut.

Eine Briefkastenanlage, Fabrikat z. B. Renz o. gleichwertig, wird als Aufputzanlage im Eingangsbereich vor der Haustür angebracht, Farbe nach Wahl des Bauträgers.

14.2 Wohnungseingangstüren

Wohnungseingangstüren, rauchdicht, z. B. Fabrikat Wirus Rauchschutztür Typ 3 oder gleichwertig: Holzumfassungszarge, im Hellton lackiert, Türblatt mit schalldämmender Spezialeinlage, Oberflächenfertig beschichtet im Hellton, Mehl-fachverriegelung, Spion 3-seifige Falsdichtung, stumpf einschlagend, eingebaute mechanisch absenkbare Bodendichtung, FS-Wechselgarnitur, Edelstahl, Fabrikat: Hoppe Es l E 61G/351/350/146.

14.3 Innentüren

Innentüren innerhalb der Wohnungen haben Standard Holzumfassungszargen, Türblätter mit Röhrenspaneinlage, Zarge und Türblatt allseits weiß beschichtet, Fabrikat z. B. Wirus Optima 30, Drückergarnitur Edelstahl, Fabrikat Hoppe E150F/42/42S, Oberfläche F 69.

Türblätter der Wohn- und Essräume haben einen Standardglasausschnitt, einfach verglast mit Klarglas.

Doppelflügelige Türen der Wohn- und Essräume haben einen Stand- und einen Gangflügel sowie je einen Standardglasausschnitt, einfach verglast mit Klarglas.

14.4 Kellertüren

Türelemente der allgemeinen Kellerräume und Technikräume haben Stahlumfassungszargen und Stahlblätter, allseits im Hellton gestrichen sowie Standarddrückergarnituren des Herstellers, z. B. Fa. Hörmann. Nach Erfordernis gemäß Baugenehmigung werden die Türen als Brandschutztüren ausgeführt.

Türen im Saunabereich haben Stahlumfassungszargen und werden als Nassraumtüren eingebaut, allseits weiß beschichtet.

Türen und Zwischenwände der Wohnungsabstellkeller werden als Gitterelemente, z. B. Signum Trennwandsy Sterne Fa. Braun ausgeführt.

15. Fliesenarbeiten

Die Wände der Bäder und Duschbäder werden ca. 2 m hoch gefliest und verfugt. Im Küchenbereich wird der Arbeitsplatz mit einem ca. 60 cm hohen Fliesenspiegel versehen.

Bäder, Duschbäder und Küchenbereiche erhalten einen Bodenfliesenbelag.

In der Küche wird ein Fliesensockel angebracht, mit Ausnahme im Bereich des Arbeitsplatzes.

Die Fugen zwischen Wand- und Bodenbelag sowie zwischen Badewanne, Duschtasse und den Fliesen sowie zu angrenzenden Bauteilen und im Bereich von Innenecken werden dauerelastisch geschlossen. Aufgrund des Schwindungsverhaltens des Estriches im Neubau ist mit einem nicht vermeidbaren Aufreissen dieser Fugen zu rechnen. Für diesen Vorgang wird keine Gewährleistung übernommen.

Die Fliesengröße kann vom Erwerber aus den Formaten 15/15, 15/20 und 20/20 cm gewählt werden.
Materialpreis Wandfliesen bis 35,- € inkl. Mwst. je m2
Materialpreis Bodenfliesen bis 35,- € inkl. Mwst. je m2
Materialminderkosten werden nicht vergütet.

Sonderausführungen wie Diagonalverlegung, Einbau von Bordüren, Einfliesen von erwerberseitigen Einbauten, Musterverlegung sind vom Erwerber im direkten Auftragsverhältnis mit dem Fliesenleger abzuwickeln.

Der Saunabereich im Keller wird mit Wand- und Bodenfliesen versehen, nach Wahl des Bauträgers.

16. Maler- und Tapezierarbeiten

Sämtliche Wände und Decken in den Wohnungen werden mit Rauhfasertapete (Erfurth 52 o. gleichwertig) tapeziert und mit Dispersionsfarbe weiß gestrichen.

Im Treppenhausflur werden alle Wände vom KG bis DG mit einem Natursteinputz versehen, nach Wahl des Bauträgers. Der Einbau kann bis zum vollständigen Bezug des Hauses erfolgen.

Decken, Podest- und Treppenlaufuntersichten werden gespachtelt und weiß gestrichen.

Die Fussböden der allgemein zugänglichen Kellerräume sowie die der Wohnungsabstellkeller werden mit einem Fussbodenanstrich im Grauton versehen.

Die Kellerwände und Decken der allgemeinen Flure und Räume werden weiß gestrichen.

17. Oberbodenarbeiten

Sämtliche Böden in den Wohnungen, die nicht gefliest werden, erhalten einen Bodenbelag aus Fertigparkett Eiche, vollflächig verklebt, einschließlich Korkdehnstreifen an Türen und Fliesenbereichen.

Als Sockelleisten werden Hohlkehlenleisten, Eiche lackiert, 30/30 mm montiert.

Verrechnungspreis für die Komplettleistung einschließlich Untergrundvorbehandlung: 70,- €.

18. Terrassen/ Balkone

Die Terrassen der Erdgeschosswohnungen erhalten einen Belag aus Betonwerksteinplatten, ca. 40/40 cm, Fabr. Metten, Typ Pallas, Farbe: Rossano, geschliffen, oder gleichwertig im Sandbett auf entsprechendem Unterbau verlegt.

Die Balkone werden als auskragende Betonplatten, soweit erforderlich oberseitig gedämmt, abgedichtet und mit einem frostfesten Fliesenbelag, nach Wahl des Bauträgers, auf Gefälleestrich, ausgebildet.

Materialwert: 20,50 € inkl. Mwst.

Die Balkongeländer bestehen aus Edelstahlpfosten, Füllungen aus satiniertem Sicherheitsglas und Handlauf aus Teakholz.

19. Außenanlagen

Die Pkw-Stellplätze erhalten einen Belag aus Beton-Verbundpflaster, ca. 10/20 cm, im Sandbett verlegt auf entsprechend befahrbarem Unterbau.

Die Hauszuwegungen sowie die Auffahrt erhalten einen Belag aus Betonwerkstein, z. B. Fabrikat Berding, Altländer Hofpflaster oder gleichwertig nach Wahl des Bauträgers.

Es ist damit zu rechnen, dass sich das Pflaster nach einiger Zeit setzt, da die Verlegung auf aufgefülltem Boden erfolgt. Dieses begründet keinen Gewährleistungsanspruch an den Bauträger.

Alle Gartenlandflächen - sowohl Gemeinschaftseigentum als auch Sondernutzungsrechte - werden mit Mutterboden vom Bauträger angedeckt und anschließend mit Rasen eingesät.

Eine weitere Bepflanzung oder Nachbehandlung erfolgt nicht.

Zu den Nachbargrundstücken wird ein Maschendrahtzaun aufgestellt. Zur Heinrich-Heine- Straße hin und als Unterteilung zu den einzelnen Sondernutzungsflächen wird ein Staketen- zaun, Höhe ca. 0,8 m aufgestellt. Die Sondernutzungsflächen erhalten ein Gartentor.

20. Carports

Die Pkw-Stellplätze werden als Carports überdacht. Die Carports werden aus einer Holzständerkonstruktion erstellt, allseits grau gestrichen, entsprechend den bauaufsichtlichen Gestaltungsvorgaben. Zur Straßenseite, zwischen den sich gegenüberliegenden Stellplätzen und zum Gebäude hin, erhalten sie einen brüstungshollen massiven Sichtschutz aus Sichtbeton.

Die Carports erhalten ein Flachdach mit extensiver Dachbegrünung.

21. Müll

Für die Mülltonnen ist ein offener Unterstellplatz aus gleicher Konstuktion wie die Carports geplant, ebenfalls mit begüntem Flachdach. Die Position ist dem Lageplan zu entnehmen.

22. Gartengeräte

Es ist geplant, einen Geräteschuppen aus einer Holzkonstruktion, mit waagerechter Holzschalung, allseits grau gestrichen, mit begrüntem Flachdach und Betonboden, aufzustellen. Die Position ist dem Lageplan zu entnehmen.

22. Sauna

Im Kellergeschoss wird ein Saunabereich eingebaut; bestehend aus einer Systemsauna, Abmessung ca. 2,25/2,25 m, einem Vorraum als Umkleidebereich, einem WC, 2 Fussbecken, einer Dusche sowie einem Ruhebereich.

Sämtliche Wände und Böden erhalten Fliesenbeläge nach Wahl des Bauträgers. Die Wände werden raumhoch gefliest.

Materialpreis: 20,50 € / m2

Der Saunabereich mit Wand- und Bodenfliesen versehen, nach Wohl des Bauträgers. Nähere Einzelheiten bezüglich der Ausstattung sind den Grundrisszeichnungen im M 1: 100 zu entnehmen.

Der Ausstattungsstandard entspricht dem der Wohnungen.

13.02.2003

Ergänzung zur Baubeschreibung vom 13.02.2003


Folgende Ergänzungen/Änderungen sind Bestandteil der Baubeschreibung:


1. Bei der Baugenehmigung ergab es sich, dass der PKW Stellplatz mit „D“ bezeichnet nicht als Carport ausgeführt werden darf, sondern nur so wie in der beiliegenden Perspektive dargestellt, als halbüberdachter und seitlich eingegrenzter PKW Stellplatz.


2. Sämtliche Badewannen werden in den Bädern, in denen die Badewannen direkt an die Dusche angrenzt, in den Maßen 75/160 ausgeführt.


3. Die in den Grundrissen dargestellten Fenstertüren zu den Terrassen im Erdgeschoß und den Balkonen im I. Obergeschoß werden nicht als Fenstertüren, sondern als Schiebetüranlagen ausgeführt.


4. Entgegen der o.g. Baubeschreibung werden sämtliche Böden in den Wohnungen, die nicht mit Fliesen vorgesehen sind, wie folgt ausgeführt:

Variante A: Zweischicht-Fertigparkett, Abm.: 490 x 70 x 10 mm mit einer
Nutzfläche von ca. 3,6 mm, in Eiche natur, vollständig verklebt,
Hohlkehlsockelleiste 30 x 60 mm

Variante B: Hochkantlamellenparkett, Eiche, d = 23 mm, nach Grundierung auf
Zementestrich im Klebebett (Parallel) verlegt inklusive Schleifen und
4 x Versiegeln mit Fußleisten

Sassnitz, den 04.06.2003


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